Anleitungen

Hinweis: Die aktuelle Anzeige am Smart-Meter Display ist für alle ab Februar 2022 eingebauten Geräte einheitlich und so wie in der vorangeführten Bedienungsanleitung beschrieben. Wir arbeiten gerade daran, auch alle bereits früher eingebauten Smart-Meter entsprechend umzustellen. Bitte um Beachtung und noch etwas Geduld. Danke!

Fragen und Antworten

Allgemeines

Was versteht man unter Smart Meter?

Smart Meter bzw. so genannte intelligente Messgeräte sind elektronische Zähler, die den tatsächlichen Energieverbrauch / die tatsächliche Einspeisemenge im Abrechnungszeitraum messen und speichern sowie über eine bidirektionale Datenübertragung zum Netzbetreiber verfügen.


Warum werden Smart Meter eingebaut?

Durch den Einsatz von intelligenten Messgeräten hat der Kunde die Möglichkeit, seinen aktuellen Energieverbrauch auf Tagesbasis und damit zeitnah abzurufen. Der Kunde kann seinen Energieverbrauch dadurch regelmäßig kontrollieren und gegebenenfalls sein Verbrauchsverhalten anpassen. Durch gezielte Maßnahmen kann der Energieverbrauch gesenkt werden.


Wie unterscheiden sich Smart Meter vom herkömmlichen Ferrariszähler?

Im Gegensatz zum bereits seit Jahrzehnten eingesetzten Ferrariszähler besitzt das intelligente Messgerät keine mechanisch bewegten Teile. Der neue Stromzähler ähnelt einem kleinen PC mit Display. Er verfügt über eine Kommunikationsanbindung und kann dabei sowohl Daten empfangen als auch an die TINETZ senden. Elektronisch fernauslesbare Messgeräte werden in Gewerbe- und Industriebetrieben bereits seit über 15 Jahren standardmäßig eingesetzt.


Wer ist vom Wechsel auf Smart Meter betroffen?

Alle Kunden, deren Energieverbrauch / Einspeisemenge nicht über einen Lastprofilzähler gemessen wird. Ein Lastprofilzähler ist ab einer Leistung von 50 kW und Jahresstromverbrauch / Jahreseinspeisemenge von über 100.000 kWh erforderlich.

Wann werden Smart Meter eingeführt?

Der Austausch der Zähler beginnt voraussichtlich im 1. Quartal 2021. Der Gesetzgeber hat eine Einbauquote von 95% festgelegt. Die Einführung der intelligenten Messgeräte erfolgt über die TINETZ anhand von technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Die intelligenten Messgeräte werden aus organisatorischen und technischen Gründen regionsweise eingebaut. Der genaue Zeitplan für den Zählerwechsel wird von der TINETZ individuell festgelegt.

Einbau Smart Meter auf Kundenwunsch?

Die TINETZ wird ungeachtet des Projektplans über die stufenweise Einführung von intelligenten Messgeräten Kunden auf Wunsch mit einem intelligenten Messgerät ausstatten. Die Installation erfolgt in diesem Fall ehestmöglich, spätestens innerhalb von sechs Monaten.


Wie werden Kunden über den bevorstehenden Einbau informiert?

Betroffene Kunden werden vorab schriftlich informiert.

Entstehen durch den Tausch bzw. laufenden Betrieb zusätzliche Kosten für den Kunden?

Der Tausch des Zählers erfolgt ohne unmittelbare Kosten für den Kunden. Die Höhe des Entgeltes für Messleistungen des intelligenten Messgerätes wird von der Behörde festgelegt.

Gemäß der Systemnutzungsentgelte-Verordnung in der aktuellen Fassung sind für intelligente Messgeräte derzeit keine höheren Entgelte für Messleistungen als für „gewöhnliche“ Zähler verordnet.

Können Kunden den Einbau eines Smart Meter ablehnen?

Gemäß IME-VO §1 Absatz 6 (Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung) hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers zu berücksichtigen, wenn dieser ein intelligentes Messgerät ablehnt. Die TINETZ wird daher dem Wunsch eines Kunden, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, entsprechen.

Im Falle dieses Wunsches werden wir einzubauende oder bereits eingebaute intelligente Messgeräte derart konfigurieren, dass keine Monats-, Tages- und Viertelstundenwerte gespeichert und übertragen werden und die Abschaltfunktion sowie Leistungsbegrenzungsfunktion deaktiviert sind, wobei die jeweilige Konfiguration der Funktionen für den Kunden am Messgerät ersichtlich sein wird. Somit handelt es sich nicht mehr um ein intelligentes Messgerät, sondern um einen digitalen Standardzähler. Kunden können sich gegen ein intelligentes Messgerät entscheiden, allerdings nicht gegen die Installation eines neuen digitalen Standardzählers an sich.

In welcher Form bzw. welchem Intervall wird die Verbrauchsabrechnung übermittelt?

Die Verbrauchsabrechnung bei Messung mittels intelligenten Messgeräten wird von der TINETZ postalisch übermittelt, sofern keine Gesamtstromrechnung durch den Energielieferanten gelegt wird. Auf ausdrücklichen Wunsch kann die Verbrauchsabrechnung ohne zusätzliche Kosten für den Kunden in elektronischer Form (Kundenportal) bereitgestellt werden. Kunden haben die Möglichkeit, zwischen einer monatlichen Abrechnung oder einer Jahresabrechnung mit monatlichen Teilzahlungen zu wählen. Es entstehen dem Kunden dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Kunden, die sich für einen digitalen Standardzähler entschieden haben (Opt-Out), haben kein Wahlrecht zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung (nur Jahresabrechnung mit monatlichen Teilzahlungen möglich).

Was ist ein digitaler Standardzähler?

Digitale Standardzähler sind elektronische Messeinrichtungen, welche die herkömmlichen "Ferrariszähler" ablösen, da diese in absehbarer Zeit nicht mehr hergestellt werden. Im Unterschied zum intelligenten Messgerät werden bei digitalen Standardzählern keine Monats-, Tages- oder Viertelstunden-Verbrauchswerte an die TINETZ übertragen.

Was sind die Vorteile vom Smart Meter?

  • Ablesung durch den Kunden entfällt
  • Keine Ablesung durch die TINETZ vor Ort erforderlich
  • Beim Wechsel des Stromanbieters stehen tatsächliche Zählerstände zum Wechselstichtag zur Verfügung
  • Mehrtariffunktionalität, d.h. es sind spezielle Tarife möglich (z.B. tageszeitabhängig, Wochenende, …)
  • Energieverbrauch bis zu 36 Monate zurück online und 60 Tage direkt am Zähler verfügbar
  • Einspeisemenge von Erzeugungsanlagen bis zu 36 Monate zurück online und 60 Tage direkt am Zähler verfügbar
  • Über eine Schnittstelle am Zähler können die erfassten Daten in der Kundenanlage für den Betrieb von Anwendungen verwendet werden
  • Verbesserte Rechnungslegung: Tagesgenaue Abrechnung auf Basis gemessener Verbrauchswerte; keine Nachzahlungen aufgrund einer rechnerischen Ermittlung des Energieverbrauchs; Tarifänderungen können tagesgenau abgerechnet werden; auf Kundenwunsch ist auch Monatsrechnung möglich
  • Komfort bei der Um- und Abmeldung: Freigabe für die Wiedereinschaltung der Anlage aus der Ferne ist beim Einzug sofort möglich; das Einschalten der Kundenanlage durch einen Mitarbeiter der TINETZ vor Ort ist nicht mehr erforderlich

In welcher Form bzw. welchem Intervall wird die Verbrauchsabrechnung übermittelt?

Die Verbrauchsabrechnung bei Messung mittels intelligenten Messgeräten wird von der TINETZ postalisch übermittelt, sofern keine Gesamtstromrechnung durch den Energielieferanten gelegt wird. Auf ausdrücklichen Wunsch kann die Verbrauchsabrechnung ohne zusätzliche Kosten für den Kunden in elektronischer Form (Kundenportal) bereitgestellt werden. Kunden haben die Möglichkeit, zwischen einer monatlichen Abrechnung oder einer Jahresabrechnung mit monatlichen Teilzahlungen zu wählen. Es entstehen dem Kunden dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Kunden, die sich für einen digitalen Standardzähler entschieden haben (Opt-Out), haben kein Wahlrecht zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung (nur Jahresabrechnung mit monatlichen Teilzahlungen möglich).

Verbrauchsabrechnung und Stromkosteninformation

In welcher Form bzw. welchem Intervall wird die Verbrauchs- und Stromkosteninformation übermittelt?

Die Verbrauchs- und Stromkosteninformation wird monatlich vom Energielieferanten elektronisch übermittelt bzw. bereitgestellt, wenn dieser eine Gesamtstromrechnung (Energie und Netz) legt. Bei getrennter Rechnungslegung erhält der Kunde diese elektronisch sowohl vom Energielieferanten als auch von der TINETZ. Der Kunde kann auf Verlangen diese Information auch kostenfrei in Papierform erhalten. Kunden können auf die Verbrauchs- und Stromkosteninformation auch verzichten.

Kunden, die sich für einen digitalen Standardzähler entschieden haben (Opt-Out), erhalten die Verbrauchs- und Stromkosteninformation mit der Rechnung.

Wodurch unterscheiden sich Jahresverbrauchsabrechnung und Monatsverbrauchsabrechnung?

Bei der Jahresverbrauchsabrechnung wird ein monatlicher Teilbetrag vom Kunden eingehoben. Am Ende des Abrechnungszeitraumes wird der einbezahlte Betrag den tatsächlichen Stromkosten gegenübergestellt. Daraus kann sich ein Guthaben oder eine Nachforderung ergeben.

Bei der Monatsverbrauchsabrechnung wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs monatlich abgerechnet.
Es werden keine monatlichen Teilbetragsvorschreibungen eingehoben.

Datenverarbeitung

Zu welchen Zwecken werden Daten ausgelesen und gespeichert?

Von der TINETZ werden die Daten zu Zwecken der Verbrauchsabrechnung, zur Erstellung von Verbrauchsinformationen sowie für einen sicheren Betrieb der Netzinfrastruktur verwendet.
Kunden können die gespeicherten Daten zur Rechnungskontrolle und Optimierung / Senkung des Energieverbrauchs verwenden.

Wie lange werden Verbrauchsdaten im Zähler gespeichert?

Bei intelligenten Messgeräten stehen Tages- und Viertelstundenwerte 60 Tage zur Verfügung. Danach werden diese Daten überschrieben. Der Gesamtzählerstand bleibt immer erhalten.

Bei digitalen Standardzählern werden lediglich die aktuellen Zählerstände gespeichert.

Welche Daten werden vom Smart Meter wie oft an die TINETZ übertragen?

Es werden einmal täglich gesammelt nur jene Daten übertragen, welche für die Abrechnung und Verbrauchsinformation der Kundenanlage erforderlich sind. Grundsätzlich sind dies Tageszählerstände.

Entsprechend der rechtlichen Grundlagen werden die Verbrauchsdaten einmal täglich ausgelesen und dem Kunden am Folgetag über das TINETZ-Kundenportal im Internet individuell zur Verfügung gestellt.

Einmal pro Monat werden diese Daten dem betreffenden Energielieferanten für die Abrechnung und die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Stromkosten- und Verbrauchsinformation übermittelt. Je nach Tarif und Kundenwunsch sind dies 15-Minuten-Verbrauchswerte oder Tagesverbrauchswerte.

Wie lange werden Verbrauchsdaten im TINETZ-Kundenportal gespeichert?

Die Verbrauchsdaten werden maximal 36 Monate ab dem Zeitpunkt der Übertragung oder bis zur Auflösung des Vertragsverhältnisses bzw. Kundenportal-Nutzerkontos gespeichert. Dieses kann vom Kunden auch selbst gelöscht werden.

Wo können Kunden ihre Verbrauchsdaten einsehen?

Am Display des Zählers wird standardmäßig der aktuelle Zählerstand angezeigt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann die Anzeige bei intelligenten Messgeräten von verrechnungsrelevanten Werten kostenfrei aktiviert und wieder deaktiviert werden.

Über eine Kundenschnittstelle am intelligenten Messgerät können Daten z.B. für die Gebäudetechnik, für Inhouse-Displays etc. dem Kunden kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Im TINETZ-Kundenportal stehen Verbrauchsdaten spätestens zwölf Stunden nach deren Übertragung vom Zähler zur Verfügung.

Wie kann die Hintergrundbeleuchtung des Zählerdisplays aktiviert werden?

Durch ein 3 bis 5 Sekunden langes Drücken auf die Multifunktionstaste rechts vom Zählerdisplay kann die Hintergrundbeleuchtung des Displays aktiviert werden. Das Zählerdisplay wird 20 Sekunden lang hinterleuchtet. Die Beleuchtung kann mit einem nochmaligen 3 bis 5 Sekunden langen Drücken auf die Multifunktionstaste neuerlich aktiviert werden. Die rollierende Displayanzeige läuft in der vorgegebenen Reihenfolge weiter.


In welcher Form können Änderungswünsche bekannt gegeben werden?

Je nach Art der Änderungen können diese schriftlich, telefonisch oder online (TINETZ-Kundenportal) bekannt gegeben werden.

Können Daten im TINETZ-Kundenportal vom Kunden selbst gelöscht werden?

Ja. Verbrauchswerte und Nutzerkonto können gelöscht werden.

Datenschutz und Sicherheit

Zertifizierung

Als Betreiber von kritischer Infrastruktur stellt die TINETZ erhöhte Ansprüche an den Datenschutz und die Informationssicherheit von IT-Services. Zu diesem Zweck betreibt die TINETZ ein zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) gemäß der Norm ISO/IEC 27001, einem weltweit anerkannten Informationssicherheitsstandard.

Ist der Schutz meiner Verbrauchsdaten sichergestellt?

Kunden können auch bei dieser neuen Zählertechnologie wie bisher auf den Schutz ihrer Verbrauchsdaten vertrauen. In den laufenden Entwicklungen des intelligenten Messgeräte Systems werden in Zusammenarbeit mit IT-Sicherheitsexperten alle Aspekte, die den Datenschutz und die Datensicherheit betreffen, mitberücksichtigt und hierfür erforderliche Maßnahmen umgesetzt.

Die Erhebung von Messdaten durch ein intelligentes Messgerät unterliegt, wie jede andere Datenanwendung, den Rechtsvorschriften des Datenschutzgesetzes. Die Einhaltung wird durch die TINETZ gewährleistet!

Auch die TINETZ selbst darf die Verbrauchsdaten nur für die gesetzlich definierten Zwecke (beispielsweise die Abrechnung) heranziehen.

Erzeugen Smart Meter eine zusätzliche elektromagnetische Belastung („Elektro-Smog“)?

Intelligente Messgeräte senden die Daten meist nur einmal täglich zur TINETZ. Bei einer Funkübertragung (Mobilfunknetz) entspricht dies in etwa einer zusätzlich gesendeten SMS. Die elektromagnetische Zusatzbelastung ist daher sehr gering.

Haben Smart Meter ein unverhältnismäßig großes Risiko bezüglich Sicherheit persönlicher Daten?

Nein. Bei jedem Einkauf mit einer Kundenkarte, jeder Teilnahme an einer Umfrage und bei jeder Transaktion beim Online-Shopping werden in der Regel mehr personenrelevante Daten preisgegeben als bei der Verwendung eines intelligenten Messgerätes.

Wie sicher sind die vom Smart Meter gemessenen Daten?

Die TINETZ als Netzbetreiber legt allergrößten Wert auf Datensicherheit. Die Datenverwaltung unterliegt den strengen Vorgaben des Datenschutzgesetzes. Der verwendete Sicherheitsstandard ist mit dem von Online-Banking vergleichbar.

Dürfen Viertelstundenwerte auch ohne Zustimmung des Kunden von der TINETZ ausgelesen werden?

Nein, außer es ist für die Aufrechterhaltung eines sicheren und effizienten Netzbetriebes unbedingt notwendig. Der Kunde ist in solchen Ausnahmefällen zwingend zeitnah darüber in Kenntnis zu setzen. Sobald die Daten nicht mehr benötigt werden, sind diese unverzüglich zu löschen.

Weiters ist die TINETZ verpflichtet, jährlich der Regulierungsbehörde über diese Anlassfälle zu berichten.

Dürfen bestimmte Verbrauchsdaten ohne Zustimmung des Kunden an Dritte weitergegeben werden?

Anlagenbezogene oder personifizierte Verbrauchsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Sind Verbrauchsdaten des Vormieters bei einem Mieterwechsel für den Nachfolgemieter ersichtlich?

Solange sich noch Daten des Vormieters im Speicher des intelligenten Messgerätes befinden, können diese nur von TINETZ zum Zweck der Rechnungserstellung genutzt werden. Nach spätestens 60 Tagen sind alle Tages- und Viertelstundenwerte des Vormieters automatisch überschrieben. Innerhalb dieses Zeitraums steht dem Nachfolgemieter nur der Gesamtzählerstand zur Verfügung. Erst 60 Tage nach Auszug des Vormieters ist das Anzeigedisplay des Zählers für Nachfolgemieter uneingeschränkt nutzbar.

Können Vermieter/Verwalter mithilfe von Smart Meter den Verbrauch der Mieter kontrollieren?

Nein.

Kann aus den Verbrauchsdaten abgeleitet werden, ob ein Kunde zu Hause ist?

Nein, man sieht nur den Energieverbrauch, nicht wer oder ob jemand zu Hause ist. Obwohl Verbraucher (wie z.B. Kühlschrank oder Standby-Geräte) eingeschaltet sind, ist nicht zwangsläufig jemand zu Hause.

Installation und Technik

Wo wird der Smart Meter angebracht?

Üblicherweise an jenem Ort, wo sich bereits jetzt der vorhandene Zähler befindet (in der Regel im Zählerschrank).

Sollte der Kunde bei der Durchführung des Zählertausches vor Ort anwesend sein?

Eine Anwesenheit ist nur erforderlich, wenn keine freie Zugangsmöglichkeit zum Stromzähler besteht.

Wie lange dauert der Zählertausch?

Der Austausch der Zähler dauert im Normalfall ca. 15 bis 30 Minuten. Es kann dabei zu einer kurzzeitigen Unterbrechung der Stromversorgung für die Kundenanlage kommen.

Wie lauten die technischen Spezifikationen der Kundenschnittstelle?

Die technischen Spezifikationen der Kundenschnittstelle können folgendem Dokument entnommen werden:

Gibt es einen Smart Meter Kundenschnittstellenadapter?

TINETZ hat aktiv an der Entwicklung eines österreichweit einheitlichen Kundenschnittstellenadapter bei Osterreichs Energie mitgewirkt. Dieser ist nun seit wenigen Tagen lieferbar.

Bei TINETZ ist der aktuelle Stand der, dass wir den Adapter nicht aktiv vertreiben, verkaufen oder Unterstützung dafür anbieten werden. Aktuelle Informationen zum Adapter und Anbietern sind auf der OE-Smart Meter Seite zu finden (Anbieter sind unter „Lizenznehmer“ gelistet).

Gibt es Beeinflussungen anderer Geräte?

In sehr seltenen Fällen kann es zu Beeinflussungen von einzelnen elektronischen Geräten kommen. In diesem Falle wird gebeten, mit der TINETZ Kontakt aufzunehmen.

Messgenauigkeit digitaler Stromzähler

Wie zuverlässig messen digitale Stromzähler den Verbrauch?

Diese Thematik nehmen wir sehr ernst – und das nicht erst seit den jüngsten Meldungen in den Medien.

Der vermehrte Einzug moderner Elektrogeräte in Kundenanlagen, wie z.B. dimmbare LED-Lampen, Audio- und Videoanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen, PV-Anlagen mit Invertern, Computer/Smartphones mit getakteten Netzteilen, führt zu Verzerrungen der Stromkurve. Diese Änderungen müssen von den Elektrizitätszählern mitvollzogen werden, was durch Anpassung der nationalen und internationalen Normen laufend erfolgt.

Elektrizitätszähler (und damit auch intelligente Messgeräte) müssen in Europa typengenehmigt werden (Europäische Messgeräterichtlinie: MID). Intelligente Messgeräte müssen zusätzlich vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) zugelassen werden. Alle Zähler müssen sich dabei Prüfungen stellen, welche ständig aktualisiert werden, um die neu aufkommenden Notwendigkeiten abzudecken.

Jedes in Österreich eingesetzte intelligente Messgerät muss zusätzlich auch amtlich geeicht sein. Die Eichung erfolgt ausschließlich in vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) ermächtigten Eichstellen.

Die von unserem Unternehmen voraussichtlich ab dem Jahr 2019 eingesetzten intelligenten Messgeräte sind Geräte der neuesten Generation. Das Softwaredesign dieser Geräte folgt der WELMEC-Richtlinie* 11.1, 2.2.5 -„Influence of frequency disturbances (2-150 kHz)“. Das Verhalten der Zähler gegenüber Störungen im relevanten Frequenzbereich wurde durch unabhängige Testlabors geprüft. Diese bescheinigen, dass die dabei anwendbaren Fehlergrenzen in jedem Fall eingehalten werden.

Kunden der TINETZ können daher sicher sein, dass nur Zähler der modernsten Generation eingesetzt werden, welche durch europäische und nationale Prüfstellen freigegeben wurden und dass diese eine österreichische Eichung bestanden haben, bei der die Einhaltung der Messgenauigkeit überprüft wurde.

* WELMEC ist die europäische Kooperation für das gesetzliche Messwesen. Die Organisation publiziert Richtlinien, die von Geräteherstellern eingehalten werden müssen. (www.welmec.org)​