Artikel 32 (3) der Strombinnenmarktrichtlinie (RL (EU) 2019/944) sieht u.a. vor, dass der Ausbau der Verteilernetze auf transparenten Netzentwicklungsplänen beruht, welche mindestens alle zwei Jahre zu veröffentlichen sind. In Österreich unterliegen fünfzehn große österreichischen Verteilernetzbetreiber dieser Bestimmung, dessen nationale Verankerung im geplanten Nachfolgegesetz des ElWOG 2010 vorgesehen ist.

Um schon jetzt eine bessere Entscheidungsgrundlage für die Wahl von Standorten und die konkrete Ausformung von Erneuerbaren-Projekten zu schaffen, haben die österreichischen Verteilnetzbetreiber, darunter auch die TINETZ-Tiroler Netze, nun die Initiative ergriffen und erstmals Netzentwicklungspläne veröffentlicht.

Nach dem die TINETZ-Tiroler Netze GmbH 2024 den Verteilnetzentwicklungsplan (V-NEP) erstmals, auf freiwilliger Basis, veröffentlicht hat wird heuer die erste gesetzlich geforderte Version veröffentlicht.

Die im ELWG § 119 geforderte Konsultation für den V-NEP findet nach Forderung von ELWG § 117 auf ebUtilities, https://www.ebutilities.at/konsultationen/102 als gemeinsame Internetplattform statt. Sie haben bis zum 07.08.2026 Zeit, über ebUtilities, Stellung zu unserem V-NEP 2026 zu beziehen.