Sommer-Nieder-Arbeitspreis
Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP) ist ein spezieller Netztarif für die Sommermonate. Er schafft einen finanziellen Anreiz, Strom gezielt zu Zeiten zu verbrauchen, in denen besonders viel erneuerbare Energie erzeugt wird, etwa durch Photovoltaikanlagen. So kann das Stromnetz effizienter genutzt und langfristig entlastet werden. Der reduzierte Tarif wird automatisch berücksichtigt, sobald der viertelstündlichen Erfassung des Stromverbrauchs zugestimmt wurde.
Was ist der Sommer-Nieder-Arbeitspreis?
Der SNAP ist ein zeitlich begrenzter Netztarif. Für Stromverbrauch in festgelegten Sommerzeiten wird ein um 20 Prozent reduziertes Netznutzungsentgelt angewendet.
Wann gilt der SNAP?
Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis gilt:
Für Stromverbrauch in diesen Zeitfenstern werden die Netzgebühren reduziert. Außerhalb dieser Zeiten gelten die regulären Netzentgelte.
Wer kann vom SNAP profitieren?
Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis richtet sich an Netzkund:innen mit Smart Meter, bei denen die viertelstündliche Erfassung des Stromverbrauchs aktiviert ist und die ihren Stromverbrauch zumindest teilweise in die Mittagsstunden verlagern können.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit der Sommer-Nieder-Arbeitspreis angewendet werden kann, muss die Erfassung der Viertelstundenwerte vom Kunden aktiv im Kundenportal freigeschaltet werden, da diese Einstellung keine Voreinstellung ist. Ist diese Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Abrechnung automatisch.
Warum sind Viertelstundenwerte für den Sommer-Nieder-Arbeitspreis notwendig?
Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis gilt nur für Stromverbrauch in bestimmten Zeitfenstern. Damit dieser Verbrauch korrekt zugeordnet und abgerechnet werden kann, ist eine viertelstündliche Erfassung des Stromverbrauchs erforderlich. Nur so kann festgestellt werden, wann der Strom genutzt wurde und ob der reduzierte Tarif angewendet werden kann.
Muss ich den SNAP anfragen?
Nein. Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis wird automatisch berücksichtigt, sobald die viertelstündliche Erfassung des Stromverbrauchs im Kundenportal aktiviert ist. Eine gesonderter Anfrage ist nicht erforderlich.
Wie aktiviere ich die Viertelstundenwerte?
Die Aktivierung erfolgt im Kundenportal des Netzbetreibers:
Gilt der SNAP auch, wenn ich Teil einer Energiegemeinschaft bin?
Ja. Auch als Mitglied einer Energiegemeinschaft können Sie den SNAP nutzen. Der reduzierte Arbeitspreis wird jedoch nur auf jenen Anteil Ihres Stromverbrauchs angewendet, den Sie nicht über die Energiegemeinschaft beziehen, sondern aus dem öffentlichen Stromnetz.