Bei Bürgerenergiegemeinschaften handelt es sich um eine erweiterte Form von Energiegemeinschaften, welche nicht auf den Nahbereich beschränkt sind, sondern sich über das gesamte österreichische Stromnetz - unabhängig von den Konzessionsgebieten der Netzbetreiber - erstrecken können. Hierbei handelt es sich in der Regel um virtuelle Abrechnungskonstruktionen, welche vom tatsächlichen Stromfluss im physikalischen Stromnetz entkoppelt sind. Für diese Form der Energiegemeinschaft sind keine Vergünstigungen bei den Netzentgelten vorgesehen.

Häufig gestellte Fragen - FAQs

Wer kann eine Energiegemeinschaft bilden?

Mitglieder oder Gesellschafter einer Energiegemeinschaft gemäß § 79 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz 2021 dürfen

  • natürliche Personen,
  • Gemeinden,
  • Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen,
  • sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • oder kleine und mittlere Unternehmen sein.

Eine Energiegemeinschaft hat aus mindestens zwei oder mehreren Mitgliedern oder Gesellschaftern zu bestehen und ist als Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder ähnlicher Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit zu organisieren. Ihr Hauptzweck darf nicht im finanziellen Gewinn liegen. Dies ist, soweit es sich nicht schon aus der Gesellschaftsform ergibt, in der Satzung festzuhalten.

Die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft ist freiwillig und offen, im Fall von Privatunternehmen darf die Teilnahme nicht deren gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit sein.

Einzelpersonen können keine Energiegemeinschaft bilden.

Für diesbezügliche Fragen wurden Beratungsstellen eingerichtet, die für die Unterstützung von Gemeinschaften von der Gründung bis zum laufenden Betrieb vorgesehen sind.
Beispielsweise:
Österreichische Koordinierungsstelle für Energiegemeinschaften: energiegemeinschaften.gv.at
E-Mail: info@energiegemeinschaften.gv.at, Tel-Nr.: +43 1 532 3999

Kann ich selbst erzeugten Strom an einem anderen Standort nutzen?​

Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen ist dies nur über eine Energiegemeinschaft möglich. Eine Verwendung des selbst erzeugten Stromes (z.B. Photovoltaikanlage am Hausdach) an einem anderen Standort bedarf daher weiterer Gemeinschafts-Teilnehmer.

Wie gründe ich eine Energiegemeinschaft?​

Finden Sie zunächst Teilnehmer an der Energiegemeinschaft. Besprechen Sie mit diesen die Rahmenbedingungen.

Art der Energiegemeinschaft

Sobald Sie potentielle Teilnehmer gefunden haben, ist es erforderlich, die Art, also ob es eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft oder Bürgerenergiegemeinschaft sein soll, abzuklären.

Hierzu ist eine entsprechende Anfrage an die TINETZ zu richten, welche den jeweiligen Standort der Teilnehmer und deren Zählpunktnummer beinhaltet. Die Zählpunktnummer finden Sie auf Ihrer Stromrechnung (AT005000….).
Sodann erhalten Sie von der TINETZ ein entsprechendes Schreiben mit der Auskunft, ob die potentiellen Teilnehmer lokal, regional oder überregional an das Stromnetz angeschlossen sind. Also ob diese über eine Transformatorstation (lokal), ein Umspannwerk (regional) oder mehrere Umspannwerke bzw. Netzbereiche (mehrere Konzessionsgebiete oder bundesländerübergreifend innerhalb von Österreich) verbunden sind.
Wir arbeiten diesbezüglich gerade an einer EDV-Lösung damit eine derartige Abfrage auch via Homepage der TINETZ direkt von Ihnen durchgeführt werden kann.

Gründung der Energiegemeinschaft

Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder ähnliche Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit gründen, welche(r) die Betreiberrolle übernimmt.

Für diesbezügliche Fragen wurden Beratungsstellen eingerichtet, die für die Unterstützung von Gemeinschaften von der Gründung bis zum laufenden Betrieb vorgesehen sind.
Beispielsweise:
Österreichische Koordinierungsstelle für Energiegemeinschaften: energiegemeinschaften.gv.at
E-Mail: info@energiegemeinschaften.gv.at, Tel-Nr.: +43 1 532 3999

Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 16d Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz.

Für diesbezügliche Fragen wurden Beratungsstellen eingerichtet, die für die Unterstützung von Gemeinschaften von der Gründung bis zum laufenden Betrieb vorgesehen sind.
Beispielsweise:
Österreichische Koordinierungsstelle für Energiegemeinschaften: energiegemeinschaften.gv.at
E-Mail: info@energiegemeinschaften.gv.at, Tel-Nr.: +43 1 532 3999

Registrierung

Für die Abwicklung, ist eine Registrierung als „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften“ bei der Informationsplattform ebUtilities und beim EDA-Anwenderportal erforderlich. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem spezifischen Bereich auf diesen Webseiten. Bei etwaigen Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Kundenservice kundenservice@eda-portal.at.

Vereinbarungen zwischen der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft und der TINETZ

Die TINETZ übermittelt einen Betreibervertrag und die Zusatzvereinbarungen zu bestehenden Netzzugangsverträgen zwischen den einzelnen Teilnehmern und der TINETZ.

Eine kommunikationsfähige Anbindung der Energiegemeinschaft an den Energiewirtschaftlichen Datenaustausch (www.eda.at) ist herzustellen.

Die innergemeinschaftliche Verrechnung der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft mit den einzelnen Teilnehmern ist zu organisieren.​

Welche „Rechte und Pflichten“ übernehme ich?​

Alle Teilnehmer an einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft benötigen einen aufrechten Netzzugangsvertrag mit der TINETZ und einen Energielieferanten nach ihrer freien Wahl. Die darin vereinbarten Rechte und Pflichten bleiben unverändert.
Wer an einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft teilnimmt, geht zudem Rechte und Pflichten gegenüber dieser ein. Diese ergeben sich aus der Vereinbarung, welche gemäß § 16d Absatz 3 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes abzuschließen ist.​

Voraussetzungen für die Abwicklung von Energiegemeinschaften​

Alle Teilnehmer an einer Energiegemeinschaft müssen mit einem intelligenten Messgerät (Smart Meter) oder Lastprofilzähler ausgestattet werden, welche eine viertelstündliche Erfassung der Erzeugungs- und Verbrauchsdaten ermöglichen. Alle Teilnehmer müssen der Auslesung und Verwertung der viertelstündlichen Messwerte ausdrücklich zustimmen.
Die Daten werden von der TINETZ erfasst und verarbeitet und an den Betreiber übermittelt.
Für die Abrechnung der Energiegemeinschaft selbst ist der Betreiber zuständig. Diese kann auch ein beauftragter Dienstleister übernehmen. Daher sind zwischen den Teilnehmern die entsprechenden Anteile, Zuordnungen, Erlöse aus einem allfälligen Verkauf von erzeugtem Strom oder Eigentumsrechte etc., privatrechtlich zu vereinbaren.

Für diesbezügliche Fragen wurden Beratungsstellen eingerichtet, die für die Unterstützung von Gemeinschaften von der Gründung bis zum laufenden Betrieb vorgesehen sind.
Beispielsweise:
Österreichische Koordinierungsstelle für Energiegemeinschaften: energiegemeinschaften.gv.at
E-Mail: info@energiegemeinschaften.gv.at, Tel-Nr.: +43 1 532 3999​

Vorläufige Einschränkung für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften​

Eine Bürgerenergiegemeinschaften über verschiedene Netzbetreiber hinweg ist erst ab Herbst 2023 möglich.
Vorerst kann die Abwicklung nur im Konzessionsgebiet der TINETZ erfolgen.