Die Bewohner von Mehrparteienhäusern haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zum Betrieb sogenannter gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen.
Die Teilnehmer verbrauchen den Strom entsprechend ihrer Anteile an der Erzeugungsanlage direkt innerhalb eines Objektes, ohne hierfür das öffentliche Stromnetz zu benützen. Aufgrund dessen entfallen für diese Anteile auch die Netzentgelte samt damit verbundener Abgaben. Ein etwaiger Mehrbedarf an Strom wird aus dem öffentlichen Stromnetz abgedeckt und dieser wird zu den vereinbarten Bedingungen verrechnet.
Klärung, wer die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage betreibt (Anlagenbetreiber) und wer die Teilnehmer (teilnehmende Berechtigte) sind. Zumindest zwei oder mehrere Parteien müssen sich an der Gemeinschaftsanlage beteiligen.
Abstimmung mit Haus-/Dacheigentümer bzw. der Hausverwaltung vor der Planung und Errichtung einer Gemeinschaftsanlage.
Beratung durch einen Fachmann (Anlagenerrichter): Dimensionierung der Gemeinschaftsanlage u.a. bezüglich der erforderlichen Einspeiseleistung (kW) und des benötigten Stromverbrauchs (kWh) – wie viel der erzeugten Energie kann von den Teilnehmern verbraucht werden.
Der Betreiber der Erzeugungsanlage registriert sich unter www.ebutilities.at und erhält eine Betreibernummer (GC-Nummer), welche als Schlüssel für den weiteren Datenaustausch gilt.
Abschluss des Betreibervertrages mit der TINETZ, Abschluss von Zusatzvereinbarungen und Zustimmungserklärungen für Auslesung und Verwendung von Viertelstundenwerten sowie evtl. Abschluss eines Netzzugangsvertrages, sofern es sich um eine neue Erzeugungsanlage handelt.
Die einzelnen Schritte sind nachfolgend im Detail beschrieben.
Netzzugangsanfrage
Sofern die Erzeugungsanlage neu errichtet wird, ist eine Netzzugangsanfrage an die TINETZ zu stellen. Diese kann vom Kunden, seinem beauftragten Elektriker oder Errichter der Erzeugungsanlage ausgefüllt werden. Mit dem Online-Formular Anschlussanfrage wird der Anschlusswunsch für eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage an uns weitergegeben.
Netzzugangsangebot
Auf Basis der in der Netzzugangsanfrage erfassten Daten erstellen wir ein individuelles Netzzugangsangebot mit Angabe eventuell anfallender Kosten für den Anschluss. Mit dem Angebot erhalten Sie auch die der Erzeugungsanlage zugeordnete Zählpunktbezeichnung (für Energieversorger und eventuelle Förderstellen erforderlich) und ein Installations-/Nachweisdokument, welches nach Errichtung der Erzeugungsanlage vom Anlagenerrichter ausgefüllt an uns retourniert wird. Die Bestellung erfolgt durch Unterschrift des Kunden am gleichlautenden Gegenbrief zum Angebot.
Errichtung der Erzeugungsanlage
Errichtung der Erzeugungsanlage und Übermittlung des vollständig ausgefüllten und vom Anlagenbetreiber sowie Anlagenerrichter unterschriebenen Installationsdokumentes (technische Daten zur Erzeugungsanlage wird als Beilage mit dem Netzzugangsangebot/-vertrag der TINETZ zugestellt) sowie der Fertigstellungsmeldung durch einen Elektrofachmann.
Betreibervertrag und Registrierung
Nachdem Sie sich als Betreiber der Erzeugungsanlage unter www.ebutilities.at registriert haben, erhalten Sie die für die weitere Abwicklung erforderliche eindeutige Betreibernummer (GC-Nummer).
Weiters bitten wir Sie, den ausgefüllten Betreibervertrag zu unterschreiben und per E-Mail an die TINETZ (netzanschluss@tinetz.at) zu übermitteln. Nutzen Sie dafür unser bereitgestelltes Formular Betreibervertrag mit der TINETZ. Nach Prüfung und erfolgter Unterschrift durch die TINETZ wird dieser an Sie retourniert.
ACHTUNG: Die aktuellen Kundendaten, die Kundenummer sowie die Zählpunktbezeichnung finden Sie auf Ihrem Netzzugangsvertrag oder Ihrer Stromrechnung! Bitte verwenden sie ausschließlich die gleichlautenden Daten für die Vereinbarung zum Betrieb der Gemeinschftlichen Erzeugungsanlage.
Zusatzvereinbarung und Zustimmungserklärung Viertelstundenwerte
Zusätzlich zu den zwischen den einzelnen Teilnehmern und uns bestehenden Netzzugangsverträgen bedarf es eines Abschlusses von Zusatzvereinbarungen und Zustimmungserklärungen für die Auslesung der Viertelstundenwerte.
ACHTUNG: Die Kundendaten, die Kundenummern sowie die Zählpunktbezeichnungen finden Sie auf den Stromrechnungen! Bitte verwenden sie ausschließlich die gleichlautenden Daten für die Zusatzvereinbarungen und Zustimmungserklärungen.
Fertigstellungsmeldung
Ist die Erzeugungsanlage errichtet und die Elektroinstallationen durchgeführt, übermittelt das von Ihnen beauftragte Elektrounternehmen oder ein befähigter Fachmann das unterschriebene Formular Fertigstellungsmeldung an die TINETZ und bestätigt damit die Ausführung entsprechend den geltenden Normen und Gesetzen.
Installations-/Nachweisdokument
Das mit dem Netzzugangsangebot übermittelte Installations-/Nachweisdokument wird vom Anlagenerrichter vollständig ausgefüllt und die erforderlichen Unterlagen werden ergänzt. Dieses Dokument wird vom Anlagenbetreiber (Kunde) und dem Anlagenerrichter (beauftragtes Elektrounternehmen oder befähigter Fachmann) jeweils unterschrieben und an uns (E-Mail: netzanschluss@tinetz.at) retourniert. Nach positiver Prüfung durch die TINETZ wird die Betriebserlaubnis für die Erzeugungsanlage erteilt. Bei Anlagen vom Typ A (bis 250 kW) gilt der Zählereinbau bzw. die Aktivierung der Bezugsrichtung bei Smart Meter als Betriebserlaubnis.
Zählermontage / Aktivierung der Einspeisung
Für die Zählermontage (Smart Meter oder Lastprofilzähler) ist es erforderlich, dass folgende Unterlagen bei uns vorliegen:
Für die Messung der Viertelstundenwerte werden für jeden der Teilnehmer Smart Meter (oder Lastprofilzähler) von der TINETZ eingebaut oder sind bereits vorhanden. Für den Zählertausch oder die Aktivierung müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Abrechnung der Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage