Alle EU-Staaten haben gemeinsam beschlossen, intelligente Messgeräte (Smart Meter) in Europa einzuführen.
Der österreichische Gesetzgeber hat beschlossen, dass mindestens 95% der bisher eingebauten Zähler auf intelligente Messgeräte getauscht werden müssen.

Die gesetzlichen Bestimmungen sind in folgenden Materien geregelt:

  • 3. EU-Binnenmarktpaket: grundsätzliche Regelungen betreffend die Energiewirtschaft in Europa
  • Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010): regelt die generellen Rahmenbedingungen für die Marktteilnehmer in Österreich
  • Intelligente Messgeräte Anforderungsverordnung 2011 (IMA-VO): definiert die grundlegenden Anforderungen an intelligente Messgeräte
  • Intelligente Messgeräte Einführungsverordnung (IME-VO): enthält die Regelungen für die Einführung der intelligenten Messgeräte
  • Datenformat- und Verbrauchsinformationsdarstellungs-VO 2012 (DAVID-VO 2012): Darstellung und Austausch der Smart Meter Daten zwischen Kunden, Netzbetreiber und Energielieferant
  • Allgemeine Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz der TINETZ-Tiroler Netze GmbH (ANB): Basis für die Netzzugangsverträge zwischen Kunden und TINETZ

Gemäß ElWOG § 83 Absatz 1 in Verbindung mit IME-VO §1 Absatz 6 hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers zu berücksichtigen, wenn dieser ein intelligentes Messgerät ablehnt (Opt-Out). Die TINETZ wird daher dem Wunsch eines Kunden, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, entsprechen.

Im Falle dieses Wunsches werden wir einzubauende oder bereits eingebaute intelligente Messgeräte derart konfigurieren, dass keine Monats-, Tages- und Viertelstundenwerte gespeichert und übertragen werden und die Abschaltfunktion sowie Leistungsbegrenzungsfunktion deaktiviert sind. Somit handelt es sich nicht mehr um ein intelligentes Messgerät, sondern lediglich um einen digitalen Standardzähler. Kunden können sich gegen ein intelligentes Messgerät entscheiden, allerdings nicht gegen die Installation eines neuen digitalen Standardzählers an sich und auch nicht gegen die Fernauslesung von Verbrauchswerten (= Zählerstände).​