Ausgangssituation/Geplante Freileitung
Die bestehende 110-kV-Freileitung im Bezirk Osttirol, im Bereich vom Umspannwerk Kalserbach bis zum Umspannwerk Gruben, stammt aus dem Jahr 1950. Instandhaltungsbedingt sind hier Sanierungsarbeiten erforderlich.
Zusätzlich zum Instandhaltungserfordernis bedarf es im Zusammenhang mit der geplanten Zweitabstützung aus dem Höchstspannungsnetz der Austrian Power Grid AG (Umspannwerk Matrei) und der Anfrage des geplanten Kraftwerks Tauernbach der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG auch einer entsprechenden Erhöhung der Übertragungsfähigkeit, wobei infolgedessen ein Ersatzneubau der Leitung im Bereich Umspannwerk Kalserbach – Umspannwerk Kienburg – Umspannwerk Matrei und im Bereich Umspannwerk Matrei bis Umspannwerk Gruben eine Leitungsertüchtigung erforderlich macht.
Um die erforderlichen Mindestabstände zu gewährleisten, sollen einzelne Tragwerke erhöht werden. Die Leitung wird damit in Bezug auf die Durchhänge auf den Stand der Technik gebracht.
Untenstehend finden Sie ergänzend Informationen zu den Bauabschnitten Umspannwerk Matrei bis Umspannwerk Gruben und Umspannwerk Kalserbach bis Umspannwerk Matrei.
Leitungsabschnitt zwischen Umspannwerk Matrei und Umspannwerk Gruben:
- Modernisierung der Leitungsabschnitte auf den Stand der Technik
- Neubeschichtung der verbleibenden Stahlbau-Tragwerke und Sockelsanierungen nach Bedarf
- Austausch der Phasenseile gegen Seile mit maximal möglichem Querschnitt und höchstem zulässigen Nennstrom gemäß den konstruktiven, vertraglichen und genehmigungstechnischen Vorgaben im Rahmen einer Bestandssanierung
- Ersatz alterungsbedingter Masten
Leitungsabschnitt zwischen Umspannwerk Kalserbach und Umspannwerk Matrei:
- Ersatzneubau der Leitungsabschnitte nach dem aktuellen Stand der Technik
- Dimensionierung neuer Phasenseile
- Auslegung für einen Betrieb mit erhöhter Leiterseiltemperatur
- Ersatz alterungsbedingter Masten
Übersichtskarte
Gründe für das Projekt
Durch den Ersatzneubau im Abschnitt Umspannwerk Kalserbach bis Umspannwerk Matrei und die Erhöhung der Übertragungsfähigkeit auf diesem Abschnitt wird es zukünftig möglich sein, den gesamten Bezirk Osttirol allein über die geplante Zweitabstützung aus dem Höchstspannungsnetz des Umspannwerks Matrei zu versorgen bzw. die erzeugte überschüssige Leistung des gesamten Bezirks über diese rückzuspeisen. Dies ist insbesondere im Störfall relevant, da so die Versorgung aufrechterhalten werden kann.
Mit der Umsetzung der Ertüchtigungsmaßnahmen auf dem Abschnitt Umspannwerk Matrei bis Umspannwerk Gruben wird der Abtransport der Leistung des geplanten Kraftwerks Tauernbach-Gruben in Höhe der vollen Engpassleistung möglich. Dieses Projekt trägt somit entscheidend zur Versorgungssicherheit des Bezirks Osttirol und zur Energiewende bei.
Elektrische und magnetische Felder
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Leitfaden elektrische und magnetische Felder
Vergleich Kabel - Freileitung
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Leitungsbau im 110 kV-Netz
Grundstücksfragen
Eine sichere und nachhaltige Versorgung mit elektrischer Energie bildet die Grundvoraussetzung für unser tägliches Leben. Für die Errichtung der dafür notwendigen Netzanlagen ist es erforderlich, auch Grundstücke, die nicht im Eigentum der TIWAG-Gruppe stehen, im unbedingt erforderlichen Umfang zu beanspruchen.
Für die auf Bestandsdauer zu erhaltenden Leitungsanlagen und die dauerhaften Zufahrten werden mit den betroffenen Grundeigentümern im Grundbuch einzutragende Dienstbarkeitsverträge abgeschlossen. Die Rechtsübertragung in Form einer Dienstbarkeit bedeutet, dass die Grundeigentümer in der Nutzung ihrer Grundstücke nur im Schutzbereich der Leitungsanlagen eingeschränkt sind, während das Grundstück selbst in ihrem Eigentum verbleibt und außerhalb des Schutzbereichs uneingeschränkt genutzt werden kann. Auch im Schutzbereich bleibt eine Nutzung der Flächen grundsätzlich möglich, jedoch sind hier die durch die Leitungsanlage erforderlichen Einschränkungen (z. B. Schutzabstände) zu berücksichtigen.
Neben den dauerhaften Dienstbarkeiten sind für die Errichtungsarbeiten auch vorübergehende Rechte (temporäre Zufahrten, Bauflächen usw.) erforderlich. Auch diesbezüglich werden im Vorhinein entsprechende Vereinbarungen mit den Grundeigentümern abgeschlossen. Die Verhandlungen für die Einräumung der erforderlichen Rechte führen unsere Mitarbeiter persönlich mit jedem betroffenen Grundeigentümer. Dies erfolgt, sobald die Planungen und die Behördenverfahren für das Projekt soweit fortgeschritten sind, dass Änderungen der Grundinanspruchnahme möglichst ausgeschlossen werden können.
Ein zentraler Bestandteil der standardisierten Dienstbarkeitsverträge ist eine angemessene Entschädigung der Vertragspartner. Neben der Entschädigung für die Dienstbarkeit als Ausgleich für die dauerhafte Beanspruchung werden selbstverständlich auch Flurschäden, Flächen für Baustelleneinrichtungen und andere Nachteile, wie z. B. Holzentnahmen zur Unzeit, abgegolten. Die Entschädigung basiert auf einheitlichen Entschädigungssätzen, die in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Tirol festgelegt wurden. Bei Bedarf werden darüber hinaus auf unsere Kosten Sachverständigengutachten eingeholt. Durch diese Vorgehensweise gewährleisten wir eine Gleichbehandlung aller betroffenen Grundeigentümer.
Die Bau- und Erhaltungsarbeiten werden dem Stand der Technik entsprechend und in enger Abstimmung mit den Betroffenen durchgeführt. Dabei wird auf die Interessen der Eigentümer (z. B. Erntezeiten) nach Möglichkeit Rücksicht genommen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die betroffenen Flächen sorgfältig und fachgerecht rekultiviert.
Die wartungsarmen Freileitungen werden kontinuierlich über eine zentrale Netzleitstelle überwacht, sodass vor Ort nur selten Kontrollen oder Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich sind. Auch im laufenden Betrieb wird die Beeinträchtigung für die Grundeigentümer somit auf ein absolutes Minimum reduziert.