Die Erschließung der Baustellenbereiche abseits von bereits bestehenden Wegen und Straßen erfolgt dabei durch die Errichtung von Baustraßen, Materialseilbahnen, das Auflegen von Baggermatten, oder im Extremfall mittels Hubschrauber.
In der Regel werden die Zufahrtswege wieder rückgebaut, d.h. es wird der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt. Für den Betrieb der Leitung ist keine dauerhafte Zufahrt zu den Maststandorten erforderlich. Sollte es erforderlich sein, dass ein Weg, zum Beispiel für die forstwirtschaftliche Bringung später auch benötigt wird, so wird dies bereits bei der Errichtung berücksichtigt, der Weg entsprechend als Forstweg geplant, nach Fertigstellung der 110-kV-Leitung belassen und an die/den Grundeigentümer bzw. Weggemeinschaft übergeben.
Im April wurde mit den Planungen für die Erschließung begonnen. Die Planungen werden iterierend bis zur Einreichung verfeinert. Dabei werden die betroffenen Grundeigentümer und alle relevanten Fachbereiche mit einbezogen.