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31.05.2023

Genehmigung nach dem UVP-Gesetz

Die vom Parlament Anfang März beschlossene UVP-Novelle sieht Änderungen bezüglich der Schwellwerte von Rodungs- und Fällungsflächen vor.

Das Projekt Energiezukunft Ötztal überschreitet mit ca. 15-16 ha Rodungen (Fällungen für Zufahrten, Manipulationsflächen, Mastaufstandsflächen) und 25 ha hiebsunreifen Trassenaufhieben (Fällungen im Spannfeld) die nunmehr gültigen Schwellwerte. Daher ist für die Bau- und Betriebsbewilligung ein konzentriertes UVP-Verfahren durchzuführen. Im Rahmen der UVP werden die strengstmöglichen Maßstäbe für die Beurteilung der Auswirkungen eines Projektes auf Mensch und Natur sichergestellt.

Aktuell werden die Planungen auf das UVP-Genehmigungsverfahren abgestimmt.