Als Untersuchungsraum werden alle vom Vorhaben direkt oder indirekt betroffenen Flächen betrachtet. Bei wandernden Tierarten (v.a. Vögel) werden auch etwaige Fernwirkungen berücksichtigt.
Damit wird gewährleistet, dass alle Auswirkungen des Vorhabens auf Pflanzen und Tiere und deren Lebensräume erfasst und dargestellt werden können. Gegebenenfalls werden Minderungs-, Schutz-, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen für die Bau- oder Betriebsphase definiert.
Auf Basis von Vorkartierungen soll ab Juli eine flächige Verifizierung im Gelände erfolgen. Hierfür werden auch mehrfache Kartierungen und Erhebungen im Gelände zu unterschiedlichen Tages- und Jahreszeiten durchgeführt.