Im Zuge des Vorprüfungsverfahrens wird seitens der zuständigen Behörde festgestellt, ob die eingereichte 110 kV-Leitungsanlage den berührten öffentlichen Interessen nicht widerspricht. Die vom Leitungsvorhaben berührten Gemeinden Haiming, Sautens, Ötz, Umhausen, Längenfeld und Sölden wurden zusammen mit den Vertretern der berührten öffentlichen Interessen im Vorprüfungsverfahren des Landes Tirol eingebunden. Bei der örtlichen Verhandlung wurde das Vorhaben vorgestellt, begutachtet und in Folge von den einzelnen Vertretern Stellung bezogen.