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02.10.2023

Warum bedarf es einer Genehmigung nach dem UVP Gesetz?

Nach einer Novellierung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes ist das Projekt “Energiezukunft Ötztal” einer sogenannten Umweltverträglichkeitsprüfung, kurz UVP zu unterziehen.

Da ein UVP-Verfahren nichts ist, was die TINETZ im Alleingang bewältigen kann, werden zahlreiche Fachleute verschiedenster Disziplinen hunderte Pläne und tausende Seiten an Berichten für die Umweltverträglichkeitserklärung ausarbeiten und zusammenstellen. Diese Erklärung besteht nicht nur aus einer Beschreibung des Vorhabens, sondern legt vor allem einen Plan fest, wie nachteilige Umweltauswirkungen vermindert, ausgeglichen oder sogar vermieden werden können.

Sobald der Bescheid rechtskräftig ist, können die Bauarbeiten beginnen. Auch während der Bauphase kontrolliert das behördliche Expertenteam die Einhaltung der festgelegten Maßnahmen. Letzter Schritt des Umweltverträglichkeitsverfahrens ist die Abnahmeprüfung. In dieser wird geprüft, ob alle Bescheidauflagen erfüllt und die Maßnahmen eingehalten wurden. So kann die TINETZ die umweltfreundliche und sichere Stromversorgung im Ötztal auch in den nächsten Jahrzehnten weiter bereitstellen.