Mit einer Photovoltaikanlage können Sie selbst erzeugten Strom direkt vor Ort nutzen. Mit einer Eigenversorgungsanlage (kurz: EVA oder SC genannt) können Sie Ihren Strom künftig auch an einem weiteren eigenen Standort verwenden – zum Beispiel von Ihrem Wohnhaus an Ihrem Zweitwohnsitz oder zwischen verschiedenen Betriebsstandorten.
Dabei wird das öffentliche Stromnetz genutzt. Eine eigene Energiegemeinschaft oder die Gründung einer zusätzlichen Rechtsform ist nicht notwendig.
Wichtig ist: Alle beteiligten Zählpunkte müssen derselben natürlichen oder juristischen Person zugeordnet sein.
Prüfen Sie, welche Erzeugungs- und Verbrauchszählpunkte Sie in die Eigenversorgungsanlage aufnehmen möchten. Alle Zählpunkte müssen auf dieselbe natürliche oder juristische Person lauten.
Zusätzlich ist eine Nahbereichsabfrage beim Netzbetreiber erforderlich, um das sogenannte Zone Level zu ermitteln. Dieses wird für die Aktivierung des Bürgerenergiemodells benötigt. Über das Zone Level erfolgt die Zuordnung zum entsprechenden Nahbereich, welcher wiederum die Höhe der Netzentgeltbegünstigung bestimmt. Die daraus resultierenden Netzvergünstigungen werden in der Netzabrechnung ab 01.01.2027 berücksichtigt.
Eine Registrierung als Marktpartner auf der Website EbUtilities ist erforderlich, hier wird die ID für das Bürgerenergiemodell festgelegt und der Betreibervertrag für den jeweiligen Netzbetreiber abgeschlossen
Nachdem die Registrierung abgeschlossen wurde, übermittelt EbUtilities die Registrierungsdaten an das EDA-Portal. Die Zugangsdaten für die Anmeldung werden anschließend an den Organisator retourniert. Nach Erhalt der Zugangsdaten kann sich der Organisator im EDA-Portal anmelden und die gewünschten Zählpunkte aktivieren.
Die Teilnehmer stimmen in ihrem jeweiligen TINETZ-Kundenportal im Bereich „Datenfreigaben“ der Teilnahme des Bürgerenergiemodells zu.
Sobald die zählertechnischen Voraussetzungen gegeben sind (evtl. wird der Zähler von der TINETZ getauscht), erfolgt der Datenaustausch zwischen allen Beteiligten über die EDA-Plattform.
Bei einer Eigenversorgungsanlage können Sie selbst erzeugten Strom nicht nur am Standort der Erzeugungsanlage, sondern auch an einem anderen eigenen Standort nutzen.
Ein Beispiel: Auf Ihrem Wohnhaus erzeugt eine PV-Anlage mehr Strom, als Sie dort gerade benötigen. Diesen Strom können Sie im Rahmen einer Eigenversorgungsanlage beispielsweise gleichzeitig an Ihrem Zweitwohnsitz nutzen.
Auch für Unternehmen ist das Modell interessant: Strom aus einer eigenen Erzeugungsanlage kann beispielsweise an einem weiteren Betriebsstandort desselben Unternehmens genutzt werden.
Im Gegensatz zu anderen Modellen der gemeinsamen Energienutzung benötigen Sie dafür keine weiteren TeilnehmerInnen.
Die wichtigste Voraussetzung für eine Eigenversorgungsanlage ist, dass alle beteiligten Zählpunkte derselben Person oder demselben Unternehmen zugeordnet sind.
Das betrifft sowohl:
Entscheidend sind die Kundendaten in den jeweiligen Netzzugangsverträgen.
Sind unterschiedliche natürliche oder juristische Personen als Vertragspartner angeführt, kann keine Eigenversorgungsanlage eingerichtet werden.
In diesem Fall kommen für die gemeinsame Nutzung von Strom beispielsweise ein Peer-to-Peer-Modell oder eine Energiegemeinschaft infrage.
Die erzeugte Energie wird auf Basis der gemessenen Erzeugungs- und Verbrauchswerte den beteiligten Standorten zugeordnet.
Entscheidend ist dabei die zeitgleiche Erzeugung und Nutzung innerhalb der jeweiligen Viertelstunde.
Ein einfaches Beispiel:
Ihre PV-Anlage produziert Strom, während an Ihrem zweiten Standort gleichzeitig Strom benötigt wird. Ein Teil der erzeugten Energie kann diesem Standort über die Eigenversorgungsanlage zugeordnet werden.
Wird der erzeugte Strom an den eigenen Standorten nicht vollständig genutzt, wird der verbleibende Überschuss wie bisher ins öffentliche Stromnetz eingespeist und entsprechend dem bestehenden Abnahmevertrag vergütet.
Reicht der selbst erzeugte Strom nicht aus, wird der zusätzliche Strom weiterhin über den bestehenden Stromliefervertrag bezogen.
TINETZ übernimmt als Netzbetreiber die energiewirtschaftliche Abwicklung der Eigenversorgungsanlage im TINETZ-Netzgebiet.
Dazu werden die beteiligten Erzeugungs- und Verbrauchszählpunkte entsprechend zugeordnet und die erforderlichen Messwerte für die Berechnung der gemeinsam genutzten Energie berücksichtigt.
Ihre bestehenden Stromliefer- und Abnahmeverträge bleiben für jene Energiemengen relevant, die nicht über die Eigenversorgungsanlage abgedeckt werden.
Nach heutigem Stand tritt die novellierte Verordnung zu den Netzentgelten (SNE-VO) am 01.01.2027 in Kraft. Erst ab diesem Zeitpunkt gelten voraussichtlich die festgelegten Netzentgeltreduktionen sowie deren Ausweitung auf Peer to Peer und Eigenversorgungsanlagen. Das bedeutet: Diese Modelle können zwar bereits ab 05.10.2026 im lokalen und regionalen Bereich eines Netzbetreibers umgesetzt werden, jedoch kann der Netzbetreiber aufgrund der noch fehlenden Verordnung im Zeitraum Oktober bis Dezember 2026 keine vergünstigten Netzentgelte verrechnen. Somit haben bis Ende 2026 weiterhin nur Mitglieder einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage und einer lokalen/regionalen EEG ein Anrecht auf den reduzierten Netzarbeitspreis.
Ab 2027 gilt: Für Strom, der innerhalb einer Eigenversorgungsanlage genutzt wird, können abhängig von der Lage der beteiligten Zählpunkte reduzierte Netzentgelte zur Anwendung kommen.
Dafür wird zwischen verschiedenen Nahbereichen unterschieden:
Welcher Bereich für Ihre Eigenversorgungsanlage gilt, hängt davon ab, wie die beteiligten Zählpunkte im Stromnetz miteinander verbunden sind.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Eigenversorgungsanlage treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft.
Ab 5. Oktober 2026 können Eigenversorgungsanlagen zunächst mit Zählpunkten umgesetzt werden, die sich alle beim selben Netzbetreiber befinden.
Eine Umsetzung über mehrere Netzgebiete hinweg soll voraussichtlich ab April 2027 möglich sein.
Die vorgesehenen reduzierten Netzentgelte für Eigenversorgungsanlagen sollen nach aktuellem Stand ab 1. Jänner 2027 zur Anwendung kommen.
Damit können Eigenversorgungsanlagen zwar bereits ab Oktober 2026 innerhalb eines Netzgebiets umgesetzt werden, zwischen Oktober und Dezember 2026 können dafür jedoch voraussichtlich noch keine vergünstigten Netzentgelte verrechnet werden.
Weitere Informationen zu Eigenversorgungsanlagen, den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie zu Musterverträgen finden Sie auf der österreichischen Informationsplattform für Energiegemeinschaften.