Mit dem Peer-to-Peer-Energiemodell können Sie selbst erzeugten Strom direkt mit anderen teilen – zum Beispiel mit Familienmitgliedern, NachbarInnen, Unternehmen oder Gemeinden. Grundlage dafür ist ein Vertrag zwischen den beteiligten Personen oder Organisationen. Eine eigene Energiegemeinschaft bzw. die Gründung einer eigenen Rechtsperson ist dafür nicht erforderlich.
Legen Sie fest, wer Strom erzeugt und wer diesen nutzen soll.
Die beteiligten Personen oder Organisationen vereinbaren untereinander die Rahmenbedingungen – beispielsweise Preis, Abrechnung, Vertragsdauer sowie Rechte und Pflichten.
Die beteiligten Zählpunkte benötigen unter anderem einen Netzanschluss und einen geeigneten Smart Meter. Zusätzlich müssen weiterhin ein Stromliefervertrag sowie für eingespeisten Überschussstrom ein entsprechender Abnahmevertrag bestehen.
Zusätzlich ist eine Nahbereichsabfrage beim Netzbetreiber erforderlich, um das sogenannte Zone Level zu ermitteln. Dieses wird für die Aktivierung des Bürgerenergiemodells benötigt. Über das Zone Level erfolgt die Zuordnung zum entsprechenden Nahebereich, welcher wiederum die Höhe der Netzentgeltbegünstigung bestimmt. Die daraus resultierenden Netzvergünstigungen werden in der Netzabrechnung ab 01.01.2027 berücksichtigt.
Eine Registrierung als Marktpartner auf der Website EbUtilities ist erforderlich, hier wird die ID für das Bürgerenergiemodell festgelegt und der Betreibervertrag für den jeweiligen Netzbetreiber abgeschlossen.
Nachdem die Registrierung abgeschlossen wurde, übermittelt EbUtilities die Registrierungsdaten an das EDA-Portal. Die Zugangsdaten für die Anmeldung werden anschließend an den Organisator retourniert. Nach Erhalt der Zugangsdaten kann sich der Organisator im EDA-Portal anmelden und die gewünschten Zählpunkte aktivieren.
Die Teilnehmer stimmen in ihrem jeweiligen TINETZ-Kundenportal im Bereich „Datenfreigaben“ der Teilnahme des Bürgerenergiemodells zu.
Sobald die zählertechnischen Voraussetzungen gegeben sind (evtl. wird der Zähler von der TINETZ getauscht), erfolgt der Datenaustausch zwischen allen Beteiligten über die EDA-Plattform.
Ein Peer-to-Peer-Vertrag – kurz P2P-Vertrag – ermöglicht es, selbst erzeugten Strom aus erneuerbaren Energiequellen direkt an andere TeilnehmerInnen weiterzugeben, zu verkaufen oder zu verschenken.
Dabei vereinbaren die Beteiligten untereinander, wie der Strom weitergegeben wird und zu welchem Preis. Die Abwicklung kann direkt zwischen den VertragspartnerInnen oder über einen Dienstleister bzw. Organisator erfolgen.
Der erzeugte Strom wird auf Basis der tatsächlichen Erzeugungs- und Verbrauchswerte den teilnehmenden Zählpunkten zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt in Viertelstundenintervallen.
Erzeugt beispielsweise eine PV-Anlage Strom, kann dieser zeitgleich von anderen TeilnehmerInnen des Peer-to-Peer-Modells genutzt werden.
Strom, der nicht innerhalb des Modells genutzt wird, wird weiterhin über den bestehenden Abnahmevertrag vermarktet. Reicht der gemeinsam erzeugte Strom nicht aus, erfolgt der zusätzliche Strombezug wie gewohnt über den jeweiligen Stromlieferanten.
Am Peer-to-Peer-Energiemodell können natürliche und juristische Personen teilnehmen, beispielsweise:
Dabei sind unterschiedliche Modelle möglich – von einem einzelnen Erzeuger mit mehreren AbnehmerInnen bis hin zu mehreren Erzeugern und AbnehmerInnen.
Für die Teilnahme benötigen die beteiligten Zählpunkte grundsätzlich:
Die konkreten Bedingungen zwischen den TeilnehmerInnen werden im Peer-to-Peer-Vertrag geregelt.
Der wesentliche Unterschied liegt in der Organisation. Für ein Peer-to-Peer-Modell ist keine eigene Rechtsperson erforderlich. Das Teilen von Strom wird direkt über Verträge zwischen den Beteiligten geregelt. Für eine Energiegemeinschaft ist hingegen eine eigene Rechtsperson notwendig. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass bei Peer-to-Peer-Verträgen auch eine Gewinnabsicht möglich ist.
TINETZ übernimmt als Netzbetreiber die für die energiewirtschaftliche Abwicklung erforderlichen Aufgaben. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung der Messwerte und die Zuordnung der entsprechenden Energiemengen.
Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den TeilnehmerInnen – etwa der Preis für den geteilten Strom oder die Verrechnung untereinander – sind nicht Bestandteil der Netzabrechnung und werden zwischen den jeweiligen VertragspartnerInnen bzw. über einen beauftragten Organisator geregelt.
Abhängig davon, wo sich die teilnehmenden Zählpunkte im Stromnetz befinden, können für die gemeinsam genutzte Energie reduzierte Netzentgelte zur Anwendung kommen.
Dabei wird zwischen unterschiedlichen geografischen Bereichen unterschieden. Welche Zuordnung möglich ist, hängt von der Lage der jeweiligen Zählpunkte im Stromnetz ab.
Nach heutigem Stand tritt die novellierte Verordnung zu den Netzentgelten (SNE-VO) am 01.01.2027 in Kraft. Erst ab diesem Zeitpunkt gelten voraussichtlich die festgelegten Netzentgeltreduktionen sowie deren Ausweitung auf Peer to Peer und Eigenversorgungsanlagen. Das bedeutet: Diese Modelle können zwar bereits ab 05.10.2026 im lokalen und regionalen Bereich eines Netzbetreibers umgesetzt werden, jedoch kann der Netzbetreiber aufgrund der noch fehlenden Verordnung im Zeitraum Oktober bis Dezember 2026 keine vergünstigten Netzentgelte verrechnen. Somit haben bis Ende 2026 weiterhin nur Mitglieder einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage und einer lokalen/regionalen EEG ein Anrecht auf den reduzierten Netzarbeitspreis.
Weitere Informationen zu Peer-to-Peer-Verträgen, den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie zu Musterverträgen finden Sie auf der österreichischen Informationsplattform für Energiegemeinschaften.