Im nunmehr beschlossenen ElWG (Elektrizitätswirtschaftsgesetz) wurden die Grundlagen für Bürgerenergiemodelle in verschiedenen Ausführungsformen geschaffen.
Hinweis: Für bestehende Energiegemeinschaften besteht kein Handlungsbedarf.
Im Rahmen der Bürgerenergiemodelle kann ausschließlich erneuerbare Energie gemeinsam (z.B. mit anderen Haushalten, Betrieben oder Gemeinden) oder mit sich selbst (Eigenversorgungsanlage) geteilt werden. Dabei kann die Energie innerhalb eines Standorts oder über Grundstücksgrenzen hinweg genutzt werden. Ihr bestehender Stromliefervertrag mit Ihrem Stromlieferanten bleibt auch bei einer Teilnahme an einem Bürgerenergiemodell bestehen. Gleiches gilt für Anlagenbesitzer:innen: Der bestehende Stromabnahmevertrag mit dem gewählten Stromabnehmer bleibt ebenfalls aufrecht. Man kann aber weiterhin jederzeit seinen Stromlieferanten bzw. Stromabnehmer wechseln.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie erneuerbare Energie in der Praxis genutzt werden kann. Dabei unterscheidet man zwischen folgenden Modellen:
Das folgende Video erklärt die bereits etablierten Formen – Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA), Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEG).
Neu ab Oktober 2026: Mit Peer-to-Peer-Verträgen (P2P) und Eigenversorgungsanlagen (EVA) kommen zwei weitere Möglichkeiten der gemeinsamen Energienutzung hinzu. Diese sind im Video noch nicht zu sehen.