Die Bewohner von Mehrparteienhäusern haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zum Betrieb sogenannter gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen.

Diese ermöglichen, dass Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage verbraucht und verkauft werden kann.

Die Teilnehmer verbrauchen den Strom entsprechend ihrer Anteile an der Erzeugungsanlage innerhalb jener Objekte, die über denselben Kabelverteiler versorgt werden. Aufgrund dessen entfallen für diese Anteile auch die Netzentgelte samt damit verbundener Abgaben. Ein etwaiger Mehrbedarf an Strom wird aus dem öffentlichen Stromnetz abgedeckt und dieser wird zu den vereinbarten Bedingungen verrechnet.

Was ist zu tun?

Abklärung Anlagenbetreiber

Klärung, wer die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage betreibt (Anlagenbetreiber) und wer die Teilnehmer (teilnehmende Berechtigte) sind. Zumindest zwei oder mehrere Parteien müssen sich an der Gemeinschaftsanlage beteiligen.

Abstimmung

Abstimmung mit Haus-/Dacheigentümer bzw. der Hausverwaltung vor der Planung und Errichtung einer Gemeinschaftsanlage.

Betriebsmodell & Anlagenverantwortung
Festlegung eines Betriebsmodells der Gemeinschaftsanlage (z.B. Hausgemeinschaft oder Dienstleister) und Bestimmung eines Betreibers/Anlagenverantwortlichen (Vertreter/Ansprechpartner gegenüber dem Netzbetreiber TINETZ).
Beratung, Dimensionierung, Einspeisung

Beratung durch einen Fachmann (Anlagenerrichter): Dimensionierung der Gemeinschaftsanlage u.a. bezüglich der erforderlichen Einspeiseleistung (kW) und des benötigten Stromverbrauchs (kWh) – wie viel der erzeugten Energie kann von den Teilnehmern verbraucht werden.

Nahbereichsabfrage 

Zusätzlich ist eine Nahbereichsabfrage beim Netzbetreiber erforderlich, um das sogenannte Zone Level zu ermitteln. Dieses wird für die Aktivierung des Bürgerenergiemodells benötigt. Über das Zone Level erfolgt die Zuordnung zum entsprechenden Nahebereich, welcher wiederum die Höhe der Netzentgeltbegünstigung bestimmt. Die daraus resultierenden Netzvergünstigungen werden in der Netzabrechnung ab 01.01.2027 berücksichtigt.

Registrierung

Eine Registrierung als Marktpartner auf der Website EbUtilities ist erforderlich, hier wird die ID für das Bürgerenergiemodell festgelegt und der Betreibervertrag für den jeweiligen Netzbetreiber abgeschlossen

Übermittlung der Daten 

Nachdem die Registrierung abgeschlossen wurde, übermittelt EbUtilities die Registrierungsdaten an das EDA-Portal. Die Zugangsdaten für die Anmeldung werden anschließend an den Organisator retourniert. Nach Erhalt der Zugangsdaten kann sich der Organisator im EDA-Portal anmelden und die gewünschten Zählpunkte aktivieren.

Zustimmung zur Teilnahme

Anschließend erfolgen die Datenfreigabe im Kundenportal der TINETZ:  Die Teilnehmer müssen die Teilnahme in ihrem TINETZ-Kundenportal bestätigen (Bereich "Datenfreigaben").

Datenaustausch

Sobald die zählertechnischen Voraussetzungen gegeben sind (evtl. wird der Zähler von der TINETZ getauscht), erfolgt der Datenaustausch zwischen allen Beteiligten über die EDA-Plattform. 

Abwicklung mit dem Netzbetreiber TINETZ

Sofern die Erzeugungsanlage neu errichtet wird, ist eine Netzzugangsanfrage an die TINETZ zu stellen. Diese kann vom Kunden, seinem beauftragten Elektriker oder Errichter der Erzeugungsanlage ausgefüllt werden. Mit dem Online-Formular Anschlussanfrage wird der Anschlusswunsch für eine Erzeugungsanlage an uns weitergegeben.

Auf Basis der in der Netzzugangsanfrage erfassten Daten erstellen wir ein individuelles Netzzugangsangebot mit Angabe eventuell anfallender Kosten für den Anschluss. Mit dem Angebot erhalten Sie auch die der Erzeugungsanlage zugeordnete Zählpunktbezeichnung (für Energieversorger und eventuelle Förderstellen erforderlich) und ein Installations-/Nachweisdokument, welches nach Errichtung der Erzeugungsanlage vom Anlagenerrichter ausgefüllt an uns retourniert wird. Die Bestellung erfolgt durch Unterschrift des Kunden am gleichlautenden Gegenbrief zum Angebot.

Errichtung der Erzeugungsanlage und Übermittlung des vollständig ausgefüllten und vom Anlagenbetreiber sowie Anlagenerrichter unterschriebenen Installationsdokumentes (technische Daten zur Erzeugungsanlage wird als Beilage mit dem Netzzugangsangebot/-vertrag der TINETZ zugestellt) sowie der Fertigstellungsmeldung durch einen Elektrofachmann.

Fertigstellungsmeldung

Ist die Erzeugungsanlage errichtet und die Elektroinstallationen durchgeführt, übermittelt das von Ihnen beauftragte Elektrounternehmen oder ein befähigter Fachmann das unterschriebene Formular Fertigstellungsmeldung an die TINETZ und bestätigt damit die Ausführung entsprechend den geltenden Normen und Gesetzen.

Installations-/Nachweisdokument

Das mit dem Netzzugangsangebot übermittelte Installations-/Nachweisdokument wird vom Anlagenerrichter vollständig ausgefüllt und die erforderlichen Unterlagen werden ergänzt. Dieses Dokument wird vom Anlagenbetreiber (Kunde) und dem Anlagenerrichter (beauftragtes Elektrounternehmen oder befähigter Fachmann) jeweils unterschrieben und an uns (E-Mail: netzanschluss@tinetz.at) retourniert. Nach positiver Prüfung durch die TINETZ wird die Betriebserlaubnis für die Erzeugungsanlage erteilt. Bei Anlagen vom Typ A (bis 250 kW) gilt der Zählereinbau bzw. die Aktivierung der Bezugsrichtung bei Smart Meter als Betriebserlaubnis.

Für die Erzeugungsanlage sowie für alle Teilnehmer gilt: Die erfolgreiche Ausführung der Datenaustauschprozesse setzt voraus, dass für den jeweiligen Teilnehmer bereits ein Smart Meter (oder Lastprofilzähler) eingebaut wurde. Falls ein Zählertausch erforderlich ist, wird dieser von der TINETZ durchgeführt.

Für die Abwicklung ist eine Registrierung als „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften“ bei der Informationsplattform ebUtilities erforderlich. Dort wird die Nahebereichs - ID definiert und der Netzbetreibervertrag abgewickelt. Im Anschluss bekommt der Betreiber die Zugangsdaten vom EDA Anwenderportal übermittelt. 

Dort kann er sich dann mit diesen Zugangsdaten registrieren und die jeweiligen Zählpunkte aktivieren

Zustimmungserklärung (Zusatzvereinbarung)

Die Teilnehmer stimmen in ihrem jeweiligen TINETZ-Kundenportal im Bereich „Datenfreigaben“ der Teilnahme an der Energiegemeinschaft zu.
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  • Die von der Erzeugungsanlage überschüssig erzeugte Energie wird vom Energieversorger an den Betreiber vergütet.
  • Die TINETZ verrechnet an die Teilnehmer die Netztarife für die verbrauchte Energie, abzüglich des von der Erzeugungsanlage zugeordneten Anteils.
  • Der Energieversorger verrechnet an die Teilnehmer den Energiepreis für die verbrauchte Energie, abzüglich des von der Erzeugungsanlage zugeordneten Anteils (Restnetzbezug).
  • Die Abrechnung der den Teilnehmern zugeordneten Anteile der selbst erzeugten Energie wird mit dem Betreiber vereinbart.
  • Sämtliche für diese Abrechnungen erforderlichen Daten liefert die TINETZ an den Betreiber und den Energieversorger.​