Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket sieht vor, dass Energiegemeinschaften nicht nur innerhalb eines Objektes gebildet werden können, sondern auch im „Nahebereich“. Die Teilnehmer sind über das öffentliche Stromnetz miteinander verbunden.

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften werden hinsichtlich des Nahebereiches wie folgt unterschieden:
  • Lokaler Nahebereich: Alle Teilnehmer sind über das Niederspannungsnetz und den Niederspannungsteil der gleichen Transformatorstation verbunden.
  • Regionaler Nahebereich: Alle Teilnehmer sind über das Mittelspannungsnetz und die Mittelspannungs-Sammelschiene eines Umspannwerkes miteinander verbunden.

Nachdem das öffentliche Stromnetz nur teilweise in Anspruch genommen wird, kommen jeweils vergünstigte Netzentgelte zur Anwendung (Ortsnetztarife). Dementsprechend werden zwei unterschiedliche Ortsnetztarife für die in der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft erzeugten und verbrauchten Strommengen verrechnet. Der allenfalls benötigte Restnetzbezug wird weiterhin aus dem öffentlichen Netz bezogen und dieser unterliegt der herkömmlichen Verrechnung. Jeder Teilnehmer kann für diesen Restnetzbezug wie bisher seinen Energieversorger individuell frei wählen.


Nahbereichsabfrage für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften

Hier kommen Sie zur Nahbereichsabfrage für die zur Teilnahme an der EEG vorgesehenen Zählpunkte:

Häufig gestellte Fragen - FAQs

Mitglieder oder Gesellschafter einer Energiegemeinschaft gemäß § 79 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz 2021 dürfen

  • natürliche Personen,
  • Gemeinden,
  • Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen,
  • sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • oder kleine und mittlere Unternehmen sein.

Ein Bürgerenergiemodell hat aus mindestens zwei oder mehreren Mitgliedern oder Gesellschaftern zu bestehen und ist als Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder ähnlicher Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit zu organisieren. Ihr Hauptzweck darf nicht im finanziellen Gewinn liegen. Dies ist, soweit es sich nicht schon aus der Gesellschaftsform ergibt, in der Satzung festzuhalten.

Die Teilnahme an einem Bürgerenergiemodell ist freiwillig und offen, im Fall von Privatunternehmen darf die Teilnahme nicht deren gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit sein.

Einzelpersonen können keine Bürgerenergiemodelle bilden.

Für diesbezügliche Fragen wurden Beratungsstellen eingerichtet, die für die Unterstützung von Gemeinschaften von der Gründung bis zum laufenden Betrieb vorgesehen sind.
Beispielsweise:
Österreichische Koordinierungsstelle für Bürgerenergiemodelle: energiegemeinschaften.gv.at
E-Mail: info@energiegemeinschaften.gv.at, Tel-Nr.: +43 1 532 3999

Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen ist dies nur über ein Bürgerenergiemodell möglich. Eine Verwendung des selbst erzeugten Stromes (z.B. Photovoltaikanlage am Hausdach) an einem anderen Standort bedarf daher weiterer Gemeinschafts-Teilnehmer.

Finden Sie zunächst Teilnehmer des Bürgerenergiemodells. Besprechen Sie mit diesen die Rahmenbedingungen.


Art des Bürgerenergiemodells

Sobald Sie potentielle Teilnehmer gefunden haben, ist es erforderlich, die Art, also ob es eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft oder Bürgerenergiegemeinschaft sein soll, abzuklären.

Hierzu ist es erforderlich alle teilnehmenden Zählpunkte bezüglich dem sogenannten Nahbereich abzufragen. Den Zählpunkt finden Sie auf Ihrer Stromrechnung (AT005000….). Hier gelangen Sie zur Nahbereichsabfrage mit der Auskunft, ob die potentiellen Teilnehmer lokal, regional oder überregional an das Stromnetz angeschlossen sind. Also ob diese über eine Transformatorstation (lokal), ein Umspannwerk (regional) oder mehrere Umspannwerke bzw. Netzbereiche (mehrere Konzessionsgebiete oder bundesländerübergreifend innerhalb von Österreich) verbunden sind.

Gründung des Bürgerenergiemodells

Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder ähnliche Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit gründen, welche(r) die Betreiberrolle übernimmt.

Für diesbezügliche Fragen wurden Beratungsstellen eingerichtet, die für die Unterstützung von Gemeinschaften von der Gründung bis zum laufenden Betrieb vorgesehen sind.
Beispielsweise:
Österreichische Koordinierungsstelle für Bürgerenergiemodelle: energiegemeinschaften.gv.at
E-Mail: info@energiegemeinschaften.gv.at, Tel-Nr.: +43 1 532 3999

Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 16d Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz.

Für diesbezügliche Fragen wurden Beratungsstellen eingerichtet, die für die Unterstützung von Gemeinschaften von der Gründung bis zum laufenden Betrieb vorgesehen sind.
Beispielsweise:
Österreichische Koordinierungsstelle für Bürgerenergiemodelle: energiegemeinschaften.gv.at
E-Mail: info@energiegemeinschaften.gv.at, Tel-Nr.: +43 1 532 3999


Registrierung ebUtilities

Für die Abwicklung ist eine Registrierung als „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft“ bei der Informationsplattform ebUtilities erforderlich. Dort wird die Nahebereichs - ID definiert und der Netzbetreibervertrag abgewickelt. Die Vereinsunterlagen müssen hochgeladen werden und im Anschluss bekommt der Betreiber die Zugangsdaten vom EDA Anwenderportal übermittelt. 

Auf der EDA Plattform kann er sich dann mit diesen Zugangsdaten registrieren und die jeweiligen Zählpunkte aktivieren.​

Zustimmungserklärung (Zusatzvereinbarung): Die Teilnehmer stimmen in ihrem jeweiligen TINETZ-Kundenportal im Bereich „Datenfreigaben“ der Teilnahme des Bürgerenergiemodells zu.

Alle Teilnehmer an einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft benötigen einen aufrechten Netzzugangsvertrag mit der TINETZ und einen Energielieferanten nach ihrer freien Wahl. Die darin vereinbarten Rechte und Pflichten bleiben unverändert.
Wer an einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft teilnimmt, geht zudem Rechte und Pflichten gegenüber dieser ein. Diese ergeben sich aus der Vereinbarung, welche gemäß § 16d Absatz 3 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes abzuschließen ist.​

Alle Teilnehmer eines Bürgerenergiemodells müssen mit einem intelligenten Messgerät (Smart Meter) oder Lastprofilzähler ausgestattet werden, welche eine viertelstündliche Erfassung der Erzeugungs- und Verbrauchsdaten ermöglichen. Alle Teilnehmer müssen der Auslesung und Verwertung der viertelstündlichen Messwerte ausdrücklich zustimmen.
Die Daten werden von der TINETZ erfasst und verarbeitet und an den Betreiber übermittelt.
Für die Abrechnung der Bürgerenergiemodelle selbst ist der Betreiber zuständig. Diese kann auch ein beauftragter Dienstleister übernehmen. Daher sind zwischen den Teilnehmern die entsprechenden Anteile, Zuordnungen, Erlöse aus einem allfälligen Verkauf von erzeugtem Strom oder Eigentumsrechte etc., privatrechtlich zu vereinbaren.

Für diesbezügliche Fragen wurden Beratungsstellen eingerichtet, die für die Unterstützung von Gemeinschaften von der Gründung bis zum laufenden Betrieb vorgesehen sind.
Beispielsweise:
Österreichische Koordinierungsstelle für Bürgerenergiemodelle: energiegemeinschaften.gv.at
E-Mail: info@energiegemeinschaften.gv.at, Tel-Nr.: +43 1 532 3999​