Mit dem neuen ElWG richtet sich die Höhe der Netzentgelte nicht mehr nach der Art des Bürgerenergie-Modells, etwa GEA, EEG oder BEG, sondern nach dem sogenannten Nahebereich. Dieser beschreibt den räumlichen Netzbereich, in dem sich die Erzeugungs- und Verbrauchszählpunkte befinden müssen, damit entsprechende Vergünstigungen genutzt werden können.

Der Nahbereich ist in sieben Zonelevels unterteilt. Bei der Registrierung eines Bürgerenergie-Modells wird ein Zonelevel festgelegt, das für alle TeilnehmerInnen gilt und bestimmt, welche Vergünstigungen – sofern vorgesehen – zur Anwendung kommen.

Hinweis: Teile dieser Grafik wurden mit KI generiert.

Die Zonelevels sind wie folgt unterteilt:

  • Zonelevel 1 – Haupt-/Steigleitung: Zählpunkte sind über dieselbe Haupt- bzw. Steigleitung verbunden. Das öffentliche Netz wird für den gemeinsam genutzten Strom nicht beansprucht; dafür fallen keine Netzentgelte an.
  • Zonelevel 2 – Standortbereich: Zählpunkte innerhalb eines Gebäudes sind über dieselbe Sammelschiene im gleichen Hausanschlusskasten/Kabelverteilschrank verbunden. Für diesen Bereich sind reduzierte Netzentgelte vorgesehen; deren konkrete Höhe wird von der E-Control festgelegt. Die praktische Umsetzung ist voraussichtlich ab April 2027 möglich.
  • Zonelevel 3 – Lokalbereich: Zählpunkte sind über dasselbe Niederspannungsnetz bzw. dieselbe Trafostation verbunden. Reduzierte Netzentgelte kommen zur Anwendung.
  • Zonelevel 4 – Regionalbereich: Zählpunkte sind demselben Umspannwerk eines Netzbetreibers zugeordnet. Reduzierte Netzentgelte kommen zur Anwendung.
  • Zonelevel 5 – Regionalbereich über mehrere Netzbetreiber: Zählpunkte sind einem gemeinsamen Umspannwerksbereich verschiedener Netzbetreiber zugeordnet. Reduzierte Netzentgelte kommen zur Anwendung. Die praktische Umsetzung ist voraussichtlich ab April 2027 möglich.
  • Zonelevel 6 – Gebotszone bei einem Netzbetreiber: Zählpunkte befinden sich in unterschiedlichen Umspannwerksbereichen desselben Netzbetreibers. Keine reduzierten Netzentgelte.
  • Zonelevel 7 – Österreichweit: Zählpunkte befinden sich in unterschiedlichen Umspannwerksbereichen verschiedener Netzbetreiber. Keine reduzierten Netzentgelte.

Die Höhe der Netzentgeltreduktion wird jährlich von der E-Control in der Systemnutzungsentgelt-Verordnung (SNE-VO) festgelegt. Nach aktuellem Stand soll die novellierte SNE-VO am 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt gelten voraussichtlich die neuen Reduktionen sowie deren Ausweitung auf lokale und regionale BEG, P2P-Modelle und EVA.

Online-Auskunft EEG-Nahbereich lokal/regional

Die Zählpunktbezeichnung ist eine 33-stellige Identifikationsnummer, die eine eindeutige Zuordnung des Stromanschlusses ermöglicht. Sie finden Ihre Zählpunktbezeichnung auf Ihren Vertragsunterlagen und Rechnungen. Im Falle eines Neuanschlusses erhalten Sie Ihre Zählpunktbezeichnung mit dem Netzzugangsangebot/-vertrag.

Mit der Eingabe der Zählpunktnummer(n) in das Abfragetool erfahren Sie von welcher Trafostation bzw. welchem Umspannwerk diese versorgt werden. Das Abfrageergebnis stellt den aktuellen Schaltzustand des Stromnetzes dar. Dieser kann sich durch Erweiterungen und Neuanschlüsse ändern. Das Abfrageergebnis stellt somit eine erste Orientierungshilfe für Interessenten an Energiegemeinschaften dar. Die tatsächliche Festlegung (lokal oder regional) erfolgt im Zuge der Gründung der Gemeinschaft und der vertraglichen Festlegung mit der TINETZ.

Bitte beachten Sie daher, dass die Auskunft unverbindlich ist und die aktuellen Netzverhältnisse des öffentlichen Verteilernetzes der TINETZ zum heutigen Datum darstellt.

Es können maximal 20 Zählpunkte gleichzeitig abgefragt werden. Pro Zeile eine Zählpunktnummer angeben.