Im nunmehr beschlossenen ElWG (Elektrizitätswirtschaftsgesetz) wurden die Grundlagen für Bürgerenergiemodelle in verschiedenen Ausführungsformen geschaffen.
Im Rahmen der Bürgerenergiemodelle kann ausschließlich erneuerbare Energie gemeinsam (z.B. mit anderen Haushalten, Betrieben oder Gemeinden) oder mit sich selbst (Eigenversorgungsanlage) geteilt werden. Dabei kann die Energie innerhalb eines Standorts oder über Grundstücksgrenzen hinweg genutzt werden. Ihr bestehender Stromliefervertrag mit Ihrem Stromlieferanten bleibt auch bei einer Teilnahme an einem Bürgerenergiemodell bestehen. Gleiches gilt für Anlagenbesitzer:innen: Der bestehende Stromabnahmevertrag mit dem gewählten Stromabnehmer bleibt ebenfalls aufrecht. Man kann aber weiterhin jederzeit seinen Stromlieferanten bzw. Stromabnehmer wechseln.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie erneuerbare Energie in der Praxis genutzt werden kann. Dabei unterscheidet man zwischen folgenden Modellen:
Das folgende Video erklärt die bereits etablierten Formen – Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA), Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEG).
Neu ab Oktober 2026: Mit Peer-to-Peer-Verträgen (P2P) und Eigenversorgungsanlagen (EVA) kommen zwei weitere Möglichkeiten der gemeinsamen Energienutzung hinzu. Diese sind im Video noch nicht zu sehen.
Brauche ich eine eigene Photovoltaikanlage, um an einem Bürgerenergiemodell teilzunehmen?
Nein. Je nach Modell können Sie auch als reine VerbraucherIn teilnehmen und Strom beziehen, der von anderen TeilnehmerInnen erzeugt wird. Eine eigene Erzeugungsanlage ist dafür nicht zwingend erforderlich.
Eine Ausnahme ist die Eigenversorgungsanlage: Hier wird eigenerzeugter Strom zwischen verschiedenen Standorten derselben natürlichen oder juristischen Person genutzt.
Benötige ich weiterhin einen Stromliefervertrag?
Ja. Ihr bestehender Stromliefervertrag bleibt auch bei der Teilnahme an einem Bürgerenergiemodell bestehen. Er deckt jene Strommengen ab, die nicht über das Bürgerenergiemodell bereitgestellt werden können.
Auch AnlagenbesitzerInnen benötigen weiterhin einen Abnahmevertrag für Strom, der nicht innerhalb des Bürgerenergiemodells genutzt wird. Ihren Stromlieferanten bzw. Stromabnehmer können Sie weiterhin wechseln.
Was passiert, wenn gerade nicht genügend Strom im Bürgerenergiemodell verfügbar ist?
Reicht die innerhalb des Bürgerenergiemodells verfügbare Energie nicht aus, beziehen Sie den restlichen Strom automatisch wie gewohnt über Ihren Stromlieferanten.
Wird umgekehrt mehr Strom erzeugt, als innerhalb des Modells zeitgleich genutzt werden kann, wird der verbleibende Überschuss über den bestehenden Abnahmevertrag vermarktet.
Benötige ich für die Teilnahme einen Smart Meter?
Für die gemeinsame Energienutzung müssen die Erzeugungs- und Verbrauchswerte in 15-Minuten-Intervallen erfasst werden können. Dafür ist grundsätzlich ein entsprechend konfigurierter Smart Meter oder Lastprofilzähler erforderlich.
Ist noch kein geeigneter Zähler vorhanden, wird dieser im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch den Netzbetreiber bereitgestellt. Für die Teilnahme ist außerdem die entsprechende Datenfreigabe bzw. Konfiguration erforderlich.
Muss ich mich als TeilnehmerIn selbst bei ebUtilities oder im EDA-Portal registrieren?
Nein. Die Registrierung des Bürgerenergiemodells und die energiewirtschaftliche Abwicklung werden durch den Betreiber bzw. Organisator des Modells durchgeführt.
Die Registrierung erfolgt über ebUtilities. Anschließend werden die notwendigen Daten über die EDA-Plattform ausgetauscht. Als TeilnehmerIn müssen Sie der Teilnahme und der dafür erforderlichen Datenfreigabe in Ihrem TINETZ-Netzkundenportal zustimmen.
Wie stimme ich der Teilnahme an einer Energiegemeinschaft zu?
Nach der Registrierung der Energiegemeinschaft und der Aktivierung der jeweiligen Zählpunkte durch den Betreiber müssen die einzelnen TeilnehmerInnen ihrer Teilnahme zustimmen. Die Zustimmung erfolgt im TINETZ-Netzkundenportal im Bereich „Datenfreigaben“. Dort bestätigen Sie die Teilnahme für den jeweiligen Zählpunkt. Erst nach erfolgter Zustimmung können die erforderlichen Messdaten für die Energiegemeinschaft bereitgestellt und der Zählpunkt entsprechend eingebunden werden.
Was ist ein Zonelevel und warum ist es wichtig?
Das Zonelevel beschreibt, wie die beteiligten Erzeugungs- und Verbrauchszählpunkte im Stromnetz miteinander verbunden sind. Es bildet die Grundlage für die Zuordnung zu einem sogenannten Nahebereich und damit – sofern vorgesehen – für mögliche Vergünstigungen bei den Netzentgelten.
Welches Zonelevel für Ihre Zählpunkte gilt, hängt von der konkreten Netztopologie ab. Eine erste Orientierung bietet die TINETZ-Nahbereichsabfrage. Die tatsächliche Festlegung erfolgt im Zuge der Aktivierung des Bürgerenergiemodells.
Wird der Strom tatsächlich direkt von einer bestimmten Anlage zu mir geliefert?
Die innerhalb eines Bürgerenergiemodells genutzte Energie wird rechnerisch anhand der gemessenen Erzeugungs- und Verbrauchswerte zugeordnet. Entscheidend ist, wie viel Strom innerhalb derselben Viertelstunde erzeugt und von den teilnehmenden Zählpunkten verbraucht wird.
Der tatsächliche physikalische Stromfluss im Stromnetz lässt sich dabei nicht einer bestimmten Erzeugungsanlage oder einem bestimmten Haushalt zuordnen.
Kann ich gleichzeitig an mehreren Bürgerenergiemodellen teilnehmen?
Ja. Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen ist grundsätzlich die gleichzeitige Teilnahme eines Zählpunkts an bis zu fünf Bürgerenergiemodellen möglich.
Über sogenannte Teilnahmefaktoren wird festgelegt, welcher Anteil der Erzeugung bzw. des Verbrauchs dem jeweiligen Modell zugeordnet werden kann. Die Summe der Teilnahmefaktoren eines Zählpunkts darf 100 % nicht überschreiten.
Wer legt den Preis für den gemeinsam genutzten Strom fest?
Die Konditionen für die gemeinsam genutzte Energie werden grundsätzlich innerhalb des jeweiligen Bürgerenergiemodells vereinbart. Dazu gehören beispielsweise Strompreis, Abrechnung und weitere vertragliche Rahmenbedingungen.
TINETZ stellt als Netzbetreiber die erforderlichen Messwerte bereit und übernimmt die energiewirtschaftliche Abwicklung. Die Verrechnung der gemeinsam genutzten Energie zwischen den TeilnehmerInnen erfolgt jedoch nicht über TINETZ.
Gibt es bei Bürgerenergiemodellen reduzierte Netzentgelte?
Ob und in welcher Höhe reduzierte Netzentgelte zur Anwendung kommen, hängt vom jeweiligen Nahebereich bzw. Zonelevel ab.
Für die neuen Modelle Peer-to-Peer und Eigenversorgungsanlage können nach aktuellem Stand zwischen Oktober und Dezember 2026 noch keine vergünstigten Netzentgelte verrechnet werden. Die entsprechenden Regelungen sollen voraussichtlich mit der novellierten Systemnutzungsentgelte-Verordnung ab 1. Jänner 2027 zur Anwendung kommen.
Bis Ende 2026 gelten die bestehenden Vergünstigungen weiterhin für gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen und lokale bzw. regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften.
Können TeilnehmerInnen bei unterschiedlichen Netzbetreibern sein?
Derzeit können die neuen Möglichkeiten zunächst nur umgesetzt werden, wenn sich alle beteiligten Zählpunkte beim selben Netzbetreiber befinden.
Die netzbetreiberübergreifende bzw. österreichweite Umsetzung der neuen Möglichkeiten ist nach aktuellem Stand voraussichtlich ab April 2027 vorgesehen. Bürgerenergiegemeinschaften sind davon ausgenommen und können nach wie vor netzbetreiberübergreifend umgesetzt werden.
Was ändert sich für bestehende Energiegemeinschaften?
Bestehende gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften müssen aufgrund des neuen ElWG nicht neu gegründet werden.
Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen gelten jedoch teilweise neue Rechte und Pflichten. Bestehende Verträge und Unterlagen sollten daher insbesondere hinsichtlich der neuen gesetzlichen Vorgaben geprüft und bei Bedarf angepasst werden.
An wen wende ich mich bei Fragen?
Bei Fragen zur Mitgliedschaft, zu Preisen, Verträgen oder zur internen Abrechnung wenden Sie sich an den Betreiber bzw. Organisator Ihres Bürgerenergiemodells.
TINETZ ist als Netzbetreiber insbesondere für Themen wie Zählpunkte, Messung, Datenbereitstellung, Netzzugang, Zonelevel bzw. Nahebereich und die energiewirtschaftliche Abwicklung zuständig.
Für weitere Details gibt der Online-Guide der Österreichischen Koordinationsstelle einen guten Überblick über alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung von Bürgerenergiemodellen.
Wo finde ich eine bestehende Energiegemeinschaft?
Auf der österreichischen Informationsplattform für Energiegemeinschaften finden Sie Möglichkeiten, nach bestehenden Gemeinschaften zu suchen. Lokale und regionale Initiativen können unter anderem über das Tool Strom verbindet gefunden werden. Darüber hinaus informieren häufig auch Gemeinden über bestehende Angebote.