Das ändert sich ab 2027
Die Netzentgelte in Österreich werden neu gestaltet. Ziel ist es, die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes künftig stärker danach zu verteilen, wie das Netz tatsächlich beansprucht wird.
Die E-Control legt mit der neuen Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) die Grundlagen dafür fest. Die konkreten Tarifwerte und einzelne Details zur Umsetzung stehen derzeit noch nicht fest.
Hier finden Sie einen Überblick über die geplanten Änderungen und Antworten auf mögliche Fragen.
Bisher orientieren sich die Netzkosten vieler Haushalte überwiegend daran, wie viel Strom sie verbrauchen (kWh). Künftig soll auch stärker berücksichtigt werden, wie viel Leistung (kW) gleichzeitig aus dem Stromnetz bezogen wird.
Das bedeutet: Nicht nur die gesamte Strommenge spielt eine Rolle, sondern auch, wann und wie viele elektrische Geräte gleichzeitig betrieben werden.
Die neue Netzentgeltstruktur soll ab 2027 schrittweise eingeführt werden. Für Haushalte und kleine Gewerbebetriebe ist eine Einführung des Leistungspreises zwischen 1. Jänner 2027 und spätestens 1. Juli 2028 vorgesehen.
Ob und wie sich Ihre Netzkosten dadurch verändern, hängt unter anderem von Ihrem individuellen Nutzungsverhalten ab. Die konkreten Auswirkungen lassen sich erst beurteilen, wenn die entsprechenden Tarifwerte feststehen.
Was ist eine Leistungsspitze? Wie wird sie gemessen und wie kann ich sie beeinflussen?
Auf unserer Informationsseite zum Leistungspreis erklären wir die wichtigsten Grundlagen und zeigen anhand eines Videos, wie der Leistungspreis funktioniert.
Warum werden die Netzentgelte überhaupt geändert?
Die Netzkosten sollen künftig stärker nach der tatsächlichen Netzinanspruchnahme verteilt werden. Bisher orientieren sich die Kosten vieler Haushalte überwiegend am Stromverbrauch (kWh). Künftig soll auch die gleichzeitig benötigte Leistung (kW) stärker berücksichtigt werden.
Werden meine Stromkosten jetzt höher?
Das hängt vom individuellen Nutzungsverhalten ab. KundInnen mit hohen gleichzeitigen Lastspitzen könnten künftig höhere Netzentgelte bezahlen. KundInnen, die ihre Lasten zeitlich verteilen, könnten profitieren. Die tatsächlichen Auswirkungen stehen erst mit den konkreten Tarifen fest.
Betrifft das jeden Haushalt?
Grundsätzlich ja. Die neue Netzentgeltstruktur soll flächendeckend gelten. Die konkrete Ausgestaltung kann jedoch je nach Anschlussart und Netzebene unterschiedlich sein.
Ab wann gilt das neue System?
Die SNE-G-V definiert die Grundsätze für die Tarifgestaltung ab 2027. Die konkreten Entgelte werden in einer eigenen Tarifverordnung festgelegt. Für Haushalte und kleine Gewerbebetriebe ist eine schrittweise Einführung des Leistungspreises zwischen 1. Jänner 2027 und spätestens 1. Juli 2028 vorgesehen.
Was bedeutet die Reform speziell für Tirol?
Die konkreten Auswirkungen für Tiroler Haushalte hängen von den zukünftigen Tarifwerten ab. Die TINETZ wird die Umsetzung der von der E-Control festgelegten Entgelte entsprechend kommunizieren. Die Grundsystematik wird österreichweit vorgegeben.
Muss ich künftig für meine Spitzenleistung bezahlen?
Ja, die Reform sieht eine stärkere leistungsabhängige Komponente vor. Relevant ist nicht nur die verbrauchte Energie, sondern auch die höchste durchschnittliche Leistung innerhalb eines 15-Minuten-Intervalls pro Monat.
Was ist überhaupt eine Lastspitze?
Eine Lastspitze entsteht, wenn mehrere leistungsstarke Geräte gleichzeitig betrieben werden, beispielsweise:
Die höchste durchschnittliche Leistung innerhalb eines 15-Minuten-Intervalls ist künftig für die Abrechnung relevant.
Warum soll ich für Leistung bezahlen, wenn mein Jahresverbrauch unverändert bleibt?
Für den Netzausbau ist entscheidend, welche maximale Leistung gleichzeitig bereitgestellt werden muss. Diese Spitzenbelastung verursacht einen wesentlichen Teil der Netzkosten. Die Reform soll diese Kosten verursachungsgerechter zuordnen.
Wie kann ich meine Netzkosten künftig senken?
Mögliche Maßnahmen sind:
Muss mein Stromzähler getauscht werden?
Für eine leistungsabhängige Verrechnung sind Messwerte erforderlich, wie sie Smart Meter bereitstellen. Die meisten KundInnen verfügen bereits über entsprechende intelligente Messgeräte.
Wie wird meine Spitzenleistung gemessen?
Der Smart Meter erfasst die durchschnittliche Leistung innerhalb von 15-Minuten-Intervallen. Der höchste dieser Werte eines Monats wird für die Ermittlung des Leistungswerts herangezogen. Kurzzeitige Spitzen führen daher nicht automatisch zu einem höheren Abrechnungswert.
Was bedeutet das für mein Elektroauto?
Wer sein Fahrzeug mit hoher Ladeleistung lädt und gleichzeitig weitere große Verbraucher betreibt, kann höhere Lastspitzen verursachen. Intelligentes beziehungsweise zeitversetztes Laden kann helfen, diese zu reduzieren.
Was bedeutet das für meine Wärmepumpe?
Wärmepumpen bleiben eine effiziente Heizform. Künftig wird jedoch stärker darauf geachtet, wie hoch die gleichzeitig beanspruchte Leistung ist. Energiemanagementsysteme können hier Vorteile bringen.
Werden Photovoltaikanlagen benachteiligt?
Nein. Die Reform zielt nicht auf eine Benachteiligung von PV-Anlagen ab. Vielmehr sollen die Netzkosten verursachungsgerechter verteilt und die Netzintegration dezentraler Erzeugung verbessert werden.
Ist ein Batteriespeicher künftig sinnvoller?
Speicher können helfen, Lastspitzen zu reduzieren und den Eigenverbrauch von PV-Strom zu erhöhen. Die neue Regulierung enthält zudem spezielle Regelungen für systemdienliche Speicher.
Werden KundInnen mit PV-Anlage und Speicher bevorzugt?
Nicht direkt. Allerdings können solche Systeme dabei helfen, Lastspitzen zu reduzieren und den Netzbezug besser zu steuern, was sich positiv auf leistungsabhängige Entgelte auswirken kann.
Was sind SNAP und WiNAP?
Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP) und der Winter-Nieder-Arbeitspreis (WiNAP) sollen Anreize schaffen, Strom zu bestimmten Zeiten zu verbrauchen und damit das Stromnetz zu entlasten.
In diesen Zeiträumen können KundInnen von reduzierten Netz-Arbeitspreisen profitieren. Voraussetzung ist die viertelstündliche Auslesbarkeit der Smart-Meter-Daten.
Was bedeutet flexible Netznutzung?
Bei der flexiblen Netznutzung können KundInnen einen Teil ihrer Bezugsleistung als flexibel vereinbaren. Dieser kann vom Netzbetreiber bei Bedarf zeitweise eingeschränkt werden, maximal zweimal zwei Stunden pro Tag. Im Gegenzug profitieren KundInnen von einem reduzierten Leistungspreis für den flexiblen Anteil.