Hierfür erfolgt die Untersuchung und Beurteilung der topographischen, geologischen und hydrologischen Situation der gesamten Leitung. An den geplanten Maststandorten werden dazu Baugrunderkundungen durchgeführt.
Die Erkundungen dienen als Grundlage zur Feststellung der geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse. Aufbauend darauf können die jeweiligen Bodengruppen und erforderlichen Bodenkennwerte zugewiesen und die geotechnische Bemessung und Dimensionierung der Mastfundamente abgeleitet werden.
Im April wurde mit den Planungen für die geologischen Erhebungen begonnen. Bereits ab Juli ist mit der Durchführung erster Baugrunderkundungen zu rechnen. Betroffene Grundeigentümer werden vor der Durchführung mit einbezogen.